Baueingabepläne

Bauvorhaben - Bauamt - Baurecht - Bauantrag - Baugenehmigung

Die Baueingabepläne sind die zeichnerische Darstellung der geplanten Bauvorhaben.

Die Baueingabepläne werden nach einer längeren Planungsphase in Abstimmung mit dem Bauherrn erstellt.

Dabei werden vor allem die Baurichtlinien und das Baurecht beachtet.

Die Baueingabepläne sind Bestandteil des Bauantrags.

Die fehlerfreien Baueingabepläne mit allen gesetzlich notwendigen Formularen führen zur Baugenehmigung Ihrer Bauvorhaben durch das Bauamt.

Lesen Sie mehr über die Baugenehmigung in den Kapiteln Bau-Genehmigungsfähigkeit und Baugenehmigungsplanung.

Planer - Planung der Baueingabepläne

Die vom Planer erstellten Baueingabepläne dienen nach der Baugenehmigung als Grundlage für die weitere Planung Ihres Bauvorhabens.

In der weiteren Planung wird der Architekt die Baueingabepläne verfeinern und ausdetaillieren.

Die Baueingabepläne werden auch dann benötigt, wenn eine Genehmigungsfreistellung in den länderspezifischen Bauordnungen vorgesehen wird.

Die Baueingabepläne werden von einem bauvorlageberechtigten Planer erstellt.

Das kann ein Architekt oder Bauingenieur sein.

Lesen Sie mehr über dieses Thema im Kapitel Der Bauvorlageberechtigte.

Darstellung Baueingabepläne

Die Darstellung der Baueingabepläne sind in §6 LBOVVO festgelegt.

Die Baueingabepläne werden in der Regel im Maßstab 1:100 angefertigt.

In den Baueingabeplänen müssen dargstellt werden:

  • Grundrisse aller Geschosse
  • Grundrisse des nutzbaren Dachraums
  • Nutzungsbezeichnungen aller Räume
  • Darstellung aller Treppen
  • Darstellung aller Abgasleitungen, Schornsteine und anderer Feuerstätten (inklusive Reinigungsöffnungen)
  • Darstellung aller Wärmepumpen und Verbrennungsmotoren
  • Darstellung aller Aufzugsschächte
  • Alle Ansichten
  • Mindestens ein aussagekräftiger Gebäudeschnitt mit Geschosshöhen und lichten Raumhöhen
  • Firsthöhe und Dachneigung (bei geneigten Dächern)
  • Darstellung aller Maße, auch Öffnungsmaße
  • Gegebenenfalls müssen Materialien der Bauteile angegeben werden

Zusätzlich zu den Baueingabeplänen werden für den Bauantrag abgegeben:

  • Lageplan
  • Geländeschnitte (vor und nach der baulichen Maßnahme)
  • Entwässerungspläne

Die Darstellungen der Baueingabepläne müssen sich in der Regel an die Zeichen, Farben und Schraffuren der Bauvorlagenvorschrift halten.

Die Baueingabepläne müssen das Vorhaben exakt beschreiben.

Das Bauvorhaben muss in allen seinen Besonderheiten genauestens beschrieben und dargestellt sein.

Informieren Sie sich rechtzeitig über die Vorgaben Ihrer Bauamtes in Bezug auf die Baurichtlinien, das Baurecht, den Bauantrag und die Baugenehmigung für Ihre Bauvorhaben.