Architektengespräch

Das Architektengespräch mit dem Architekten des Fertighausherstellers

Architekt - Besprechung - Bauauflagen - Bauantrag - Vorentwurf - Bauablaufplan

Das Architektengespräch sollte sofort nach dem Notartermin stattfinden.

Das Architektengespräch sollte auch auf dem Grundstück stattfinden, um vorab die Lage des Hauses durchzusprechen.

Das Architektengespräch sollte alle Bauauflagen des Bauamtes klären.

Das Architektengespräch ergibt zumeist die Vorgabe, das Grundstück durch das Katasteramt vermessen zu lassen.

Das Architektengespräch ergibt die Vorlage, um die Vorentwürfe zeichnen zu können.

Das Architektengespräch ist wichtig, damit der Bauantrag eingereicht werden kann.

Das Architektengespräch ist die Grundlage für die unterschriftsreifen Bauantragsunterlagen. Diese müssen beim Bauamt eingereicht werden.

Das Architektengespräch ist auch die Grundlage zur Ausstattungsbemusterung beim Fertighaushersteller.

Das Architektengespräch gibt Ihnen Aufschluss über Ihre Kalkulation. Es sind ca. 10% des Hauspreises für die Aufpreise von Fliesen und Bädern usw. zu rechnen.

Wenn der genehmigte Bauantrag eingegangen ist, sollte ein Bauablaufplan erstellt werden.

Im Anschluss kann mit der Einrichtung der Baustelle begonnen werden.

©Fertighauszeiger 31.1.1 Fertighaus - Architektengespräch