Nebengebäude

Gebäude - Baugenehmigung - Gartenhaus - Garage - Terrassenüberdachung - Stellplatz - Pavillon

Haus mit Nebengebäude

Ein Nebengebäude ist gegeben, wenn es im Vergleich zum Hauptgebäude untergeordnete Bedeutung hat und zu diesem hinzukommt.

Die jeweilige Landesbauordnung der Länder ist zu berücksichtigen.

Nebengebäude sind Gebäude und Gebäudeteile.

Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen.

Im Innenbereich eine Größe bis 40 m³, im Außenbereich bis 20 m³ Brutto-Rauminhalt.

HINWEIS: Ein Windfang ist kein Nebengebäude.

Wer ein Nebengebäude plant, für den stellt sich folgende Frage:

  • Wird für das Nebengebäude eine Baugenehmigung benötigt?
  • Ist das Nebengebäude genehmigungsfrei?

Die Baugenehmigung entscheidet letztendlich, ob Ihr Nebengebäude zulässig ist oder nicht.

Die Kosten für Ihr Nebengebäude erhöhen sich auch, wenn Sie eine Baugenehmigung benötigen, da die Beantragung der Baugenehmigung nicht kostenlos ist.

Folgende Nebengebäude können möglich sein:

  • Stellplatz
  • Garage
  • Pavillon
  • Gartenhaus
  • Terrassenüberdachung
  • Gerätehaus

Detailinformationen finden Sie in den einzelnen Themenbereichen und unter der Rubrik Bauamt.

©Deutscher Bauzeiger 9.1.1 Bauträger - Nebengebäude

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