Notar Grundstückskauf

Notar - Grundstück - kaufen - Kaufvertrag

Der Notar

Der Notar soll neutral sein, und auch so arbeiten.

Der Notar sollte nicht der Interessenvertreter einer Partei sein.

Der Notar achtet nur darauf, dass der gesetzlich vorgeschriebene Ablauf des Grundstücksverkaufs eingehalten wird.

Der Notar achtet nicht darauf, denn das darf er nicht, ob es ein für Sie ungünstiger Kaufvertrag ist.

Der Notar wird den Kaufvertrag danach beurteilen, ob er gegen gesetzliche Regelungen verstößt.

Der Notar beurkundet lediglich den Grundstückskaufvertrag.

©Deutscher Bauzeiger - 76.1.1 Grundstück - Notar Grundstückskauf

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