Baugenehmigungsplanung LP4
Baugenehmigungsplanung LP4
In der Leistungsphase 3 fand die Entwurfsplanung statt.
Ein Planungskonzept aus der Vorplanung wurde wesentlich ausgearbeitet und konkretisiert.
Die Leistungsphase 4 ist die Genehmigungsphase.
In ihr werden alle Vorlagen für die benötigten Genehmigungen und Zustimmungen erstellt.
Der Anteil am Gesamthonorar für die Leistungsphase 4 beträgt 6 %.
Grundleistungen in der Leistungsphase 4
Zur Erstellung der Genehmigungsvorlagen zieht der Architekt andere Fachplaner mit ein.
In dieser Phase werden alle noch notwendigen Verhandlungen mit Behörden durchgeführt.
Der Architekt reicht alle Unterlagen bei den entsprechenden Behörden ein.
Dazu gehört unter anderem das Baugesuch.
Eventuell werden die Unterlagen vervollständigt oder angepasst.
Der Architekt kümmert sich um das Ausfüllen von Anträgen auf Ausnahmen und Befreiungen.
Besondere Leistungen in der Leistungsphase 4
Als besondere Leistung kann der Architekt bei der Beschaffung nachbarlicher Zustimmung mitwirken.
In manchen Fällen müssen Unterlagen für bestimmte Prüfverfahren erstellt werden.
Bei Widerspruch- oder Klageverfahren kann der Architekt dem Bauherrn unterstützend zur Seite stehen.