Notar

Kaufvertrag - Hauskauf - Notartermin - Grundbuch - Grundbucheintrag - Kosten - Bauträger - Bauherr

Der Notar beim Hauskauf

Der Notar soll neutral sein, und auch so arbeiten.

Der Notar achtet nur darauf, dass der gesetzlich vorgeschriebene Ablauf eingehalten wird.

Der Notar achtet nicht darauf (darf er nicht), ob es ein für Sie ungünstiger Kaufvertrag ist. 

Sie als Käufer sollten den Notar bestimmen, denn Sie müssen die Beurkundung bezahlen!

Der Notar wird meistens durch den Verkäufer bestimmt.

Der Notar des Verkäufers ist nicht der Interessenvertreter des Käufers oder Bauherren.

Der Notar des Verkäufers beurkundet lediglich den Grundstückskaufvertrag, den Ihm der Verkäufer übergeben hat.

Der Notar des Verkäufers wird den Kaufvertrag danach beurteilen, ob er gegen gesetzliche Regelungen verstößt.

Der Notar, der den Kaufvertrag für den Verkäufer selbst aufgesetzt hat, kann Ihre Interessen als Käufer nicht ausreichend berücksichtigen.

Kaufvertragsentwurf

Lassen Sie sich den Kaufvertragsentwurf einige Zeit vor dem Notartermin aushändigen. Bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern beträgt die Frist zwei Wochen. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist es ein Dienstvergehen und der Notar ist schadenersatzpflichtig.

Lassen Sie den Kaufvertragsentwurf vor dem Notartermin durch einen Bausachverständigen prüfen!

Außerdem sollten Sie den endgültigen Kaufvertrag vor dem Notartermin durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen!

Personenstand

Der Notar stellt zuerst die Anwesenheit und die Identität der Parteien fest.

Die Ausweispapiere sind von allen Parteien vorzulegen.

Notartermin

Vor der Beurkundung des Grundstückskaufvertrages muss sich der Notar zur Feststellung der Eigentumsverhältnisse und eventuellen Belastungen auf dem Grundstück über das Grundbuch durch Einsichtnahme informieren.

Der Notar muss Ihnen die zeitnahe Einsichtnahme in das Grundbuch bestätigen.

Der Notar wird den Willen des Bauträgers und des Bauherrn erfragen, und dem Bauherrn neutral den Sachverhalt erklären, und die Vertragspartner über die rechtliche Auswirkung der einzelnen Vertragsveinbarungen belehren.

Der Notar ist verpflichtet, über dieses Gespräch eine Niederschrift anzufertigen.

Der Notar verliest die Niederschrift dieses Gespräches.

Jetzt hat der Käufer die letzte Gelegenheit, den Kaufvertrag noch zu ändern, oder sich Positionen erklären zu lassen, die er nicht verstanden hat.

Mündliche Absprachen sind nicht gültig und werden im Normalfall vertraglich ausgeschlossen!

Wenn Ihnen etwas unklar ist, Fragen Sie den Notar!

Unterschreiben Sie erst, wenn Sie alles wirklich verstanden haben!

Der Notar wird den Kaufvertrag vom Käufer und vom Verkäufer unterschreiben lassen.
Anschließend unterschreibt der Notar.

Durch Nennung und beifügen zur Niederschrift in der Vertragsurkunde ist es möglich, einen rechtswirksamen Bezug auf Karten, Pläne, Zeichnungen und andere Schriftstücke zu erreichen.

Der Notar übersendet Ihnen die Urkunde.

Der Notar sperrt auf dem Grundbuchamt den Eintrag der Liegenschaft im Grundbuch für Dritte.

Der Notar veranlasst eine Grundbuchvormerkung im Grundbuchamt.
Das verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie parallel mehrfach verkaufen kann.

Der Notar wird im Kaufvertrag mit der Kaufabwicklung beauftragt.

Der Käufer muss auf das Bankkonto des Notars zu einem vereinbarten Termin den vertraglich vereinbarten Kaufpreis einbezahlen.

Der Notar verpflichtet sich der Bank gegenüber, den Kaufpreis dann auszuzahlen, wenn die Bank rangrichtig im Grundbuchamt in dem Grundbuch eingetragen ist.

Anschließend veranlasst der Notar den Eintrag des Grundpfandrechts für die Bank, die Löschung der Vormerkung und den Grundbucheintrag für den neuen Eigentümer.

Das Haus gehört Ihnen, sobald es amtlich im Grundbuch eingetragen wurde.

Notaranderkonto

Es wird vereinbart, dass der Notar die Bezahlung des Hauskaufs überwacht.

Durch das Notaranderkonto entstehen zusätzliche Kosten.

Die Fälligkeit des Kaufpreises wird im Kaufvertrag vereinbart.

Klären Sie den Zahlungstermin vorab mit der Hausbank, da die Banken meistens noch verschiedene Formulare oder eine beglaubigte Kopie der amtlichen Flurkarte benötigen.

Der Kauf des Hauses ist erst abgeschlossen, wenn die Bezahlung der Grunderwerbssteuer erfolgt ist, und vom Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung erstellt wurde.

Der Kauf des Hauses ist erst abgeschlossen, wenn der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

Nach dem Grundstückskaufvertrag gehen die Rechte und Pflichten am Kaufobjekt auf den Käufer über.

Probleme Kaufvertrag

Die Einzigen, die Stress machen, sind Banken (insbesondere Bausparkassen!).

Viele Käufer erhalten demnach ein Formblatt, auf dem verschiedene Unterlagen angefordert werden.

Der Notarvertrag muss für den Fall der Pleite eines Vertragspartners eine Klausel haben.

Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt im Immobilienrecht, wenn Sie Rat in Grundstückskäufen benötigen!

©Deutscher Bauzeiger 27.1.1 Bauträger - Notar

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