Kaufvertrag

Der Kaufvertrag oder Bauvertrag für Ihr Fertighaus

Baubeschreibung - Bauherr - Haus - Hauskauf - Hausbau - Bauen - kaufen

Leisten Sie keine Unterschrift auf den Kaufvertrag für ein Fertighaus, bevor nicht die komplette Baubeschreibung von Ihnen geprüft und ergänzt wurde.

Was nicht in der Baubeschreibung und im Kaufvertrag steht, kann nach der Bauausführung zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Fertighaushersteller führen, wenn der Bauherr die fehlenden Leistungen bemängelt.

Lassen Sie das Kleingedruckte des Kaufvertrages juristisch überprüfen.

Ihr Bausachverständiger soll die Baubeschreibung genau prüfen und Ihnen mitteilen, welche bauseitig oder bauseits aufgeführten Leistungen Sie als Bauherr übernehmen sollen.

Fertighaus - Prospekte

Von den Fertighausherstellern werden den Bauherren viele Prospekte vorgelegt.

Die Prospekte sollen den angehenden Bauherrn in seiner Kaufentscheidung für ein Fertighaus beeinflussen.

Besuchen Sie die Fertighaus-Musterhäuser der Fertighaushersteller.

Sprechen Sie mit ehemaligen Bauherren über ihre Erfahrungen mit Fertighausherstellern vor dem Hauskauf oder Kauf der Immobilie.

Von einigen Fertighausherstellern wird eine Reservierungsgebühr für den Hauskauf oder Kaufvertrag von ca. 1700 € verlangt.

Tritt der Bauherr vom Kaufvertrag zurück, behält der Fertighaushersteller die Gebühr ein.

Keine Reservierungsgebühr bezahlen, bevor nicht alle Vertragsmodalitäten geklärt sind.

Keine Reservierungsgebühr bezahlen, bevor Sie sich nicht endgültig für das ausgewählte Fertighaus, den Hausbau, Hauskauf oder den Erwerb der Immobilie entschieden haben.

Keine Unterschrift auf den Kaufvertrag leisten, bevor nicht komplett die Baubeschreibung von Ihnen und einem Bausachverständigen geprüft und ergänzt wurde.

Kaufvertrag / Bauvertrag

Der Fertighaushersteller formuliert seine Kaufverträge nach seinen Vorstellungen.
Der Bauherr ist im guten Glauben, dafür ein schlüsselfertiges Fertighaus zum Festpreis zu bekommen.

Der Bauherr ist im guten Glauben, dass alle aufgeführten EXTRAS zu einem schlüsselfertigen Fertighaus gehören und die Festpreise enthalten sind.

Aber viele Fertighaushersteller lassen sich EXTRAS zusätzlich bezahlen.

Diese EXTRAS können sich bis zu 20.000 € für den Bauherrn summieren, der einen lückenhaften Kaufvertrag oder Bauvertrag unterzeichnet hat.

Der Bausachverständige muss unbedingt vor Unterzeichnung des Kaufvertrags den Bauvertrag bzw. die Baubeschreibung prüfen.

Festpreis Fertighaus

Prüfen Sie genau, und verhandeln Sie mit dem Fertighaushersteller, welche Leistungen der Festpreis für Ihr Fertighaus mit einschließt.

Nach dem verbindlichen Angebot können Sie die Finanzierung bei Ihrer Bank beantragen.

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