Notar und Bauherr
Bauherr - Notar - Grundstück - Kauf - Erwerb
Der Bauherr und der Notar
Sie als Bauherr sollten den Notar auffordern, den Grundbuchauszug zu überprüfen, ob der Grundbucheintrag noch gültig ist.
Nur so können Sie sichergehen, dass keine Lasten in den Abteilungen II und III eingetragen sind.
Das Grundstück sollten Sie unbedingt lastenfrei übernehmen.
Ein Grundstück mit eingetragener Last könnte Ihre spätere Baufinanzierung behindern.
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