Grunderwerbssteuer

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Die Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist in Höhe von 3,5% bis 5% des Grunstückskaufpreises zu zahlen.

Die Grunderwerbsteuer wird je nach Bundesland unterschiedlich fällig.

Eine Grundbucheintragung ohne vorherige Zahlung der Grunderwerbsteuer an das Finanzamt ist nicht möglich.

Fälligkeit der Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig.

Das Finanzamt darf auf Anforderung eine längere Frist zur Zahlung setzen, wenn der Steuerschuldner keinen Wohnsitz in Deutschland hat.

©Deutscher Bauzeiger 81.2.1 Grundstück - Finanzamt - Grunderwerbsteuer