Unbedenklichkeitsbescheinigung

Unbedenklichkeitsbescheinigung - Finanzamt - Steuerbescheid - Grundbucheintrag

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung

Nach dem der Notar die Meldung über den Grundstücksverkauf an das Finanzamt gemeldet hat, wird dem Grundstückskäufer ein Grunderwerbsteuerbescheid übersandt.

Nach der Zahlung der Grunderwerbsteuer wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt ausgestellt.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt die Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Käufer eines Grundstücks.

Die Zahlung der Grunderwerbsteuer ist die Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung.

Die Grundbuchämter sind angewiesen, ohne Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung keine Grundbuchentragungen vorzunehmen.

Eine Grundbucheintragung ohne vorherige Zahlung der Grunderwerbsteuer an das Finanzamt ist nicht möglich.

©Deutscher Bauzeiger 81.2.2 Grundstück - Finanzamt - Unbedenklichkeitsbescheinigung

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