Nachtrag zur Baugenehmigung

In der Regel wird eine Baugenehmigung beantragt.

Es soll aber doch noch etwas geändert werden?

Der Nachtrag zum Bauantrag ist eine Änderung entgegen der Pläne der Baugenehmigung.

Wenn das Bauvorhaben schon genehmigt ist und jetzt noch eine Veränderung der Ausführung aufgetreten ist, muss eine Nachtragsbaugenehmigung beantragt werden.

Die Bauaufsichtsbehörde muss Ihren Nachtrag erneut prüfen.

Genaue Informationen erhalten Sie in Ihrem Rathaus und Ihrer Baubehörde.

Der Nachtrag

Sie haben bereits Ihre Baugenehmigung erhalten.

Jetzt soll die Ausführung aber doch noch geändert werden.

Dafür müssen Sie einen Nachtrag zum Bauantrag einreichen.

Es müssen alle Unterlagen eingereicht werden, die die geänderte Planung beinhalten.

Die Anfertigung des Nachtrags wird vom Planer durchgeführt (unter Berücksichtigung der Statik, Brandschutz etc.).

Die notwendigen Unterlagen können je nach Bauvorhaben variieren.

Es ist gut möglich, dass das Bauordnungsamt noch weitere Unterlagen von Ihnen fordern wird.

In manchen Fällen werden auch mehrere Exemplare des Bauantrags gefordert, vor allem wenn noch weitere Ämter beteiligt werden müssen.

Die rechtlichen Grundlagen zum Nachtrag finden sich in der jeweiligen Landesbauordnung.

Beispiel für ein Nachtragsformular

An die Bauaufsichtsbehörde

  • Wer ist der Bauherr?
  • Baumaßnahme?
  • Welches Baugrundstück (Adresse, Gemarkung, Flur, Flurstück)?
  • Art und Begründung der Abweichung (Für das genehmigte Bauvorhaben ergab sich im Laufe der Bauausführung die Notwendigkeit, von dem genehmigten Bauplan abzuweichen)
  • Umbauter Raum: Zugang m³ / Abgang m³
  • Wohnfläche: Zugang m² / Abgang m²
  • Nutzfläche: Zugang m² / Abgang m²
  • Rohbaukosten
  • Herstellungskosten

Die beigefügten Bauvorlagen stellen die vorgesehene Ausführung dar.
Es wird beantragt, hierfür die Baugenehmigung zu erteilen.

Beispiel für einen Nachtrag
Sie haben einen Bauantrag gestellt und eine Baugenehmigung erhalten.

Sie haben nun aber noch Änderungswünsche.

Oder unerwartete vorgefundene Gegebenheiten verlangen eine Ausführungsänderung.

Die Lage des Wohnhauses soll sich um einige Meter auf dem Grundstück verschieben.

Es handelt sich um eine wesentliche Änderung in der Ausführung.

Mit den neuen Plänen wird der Nachtrag zum Bauantrag gestellt.

Der Nachtrag wird unter derselben Aktennummer wie der Bauantrag weitergeführt.

Durch einen Nachtrag entstehen Ihnen immer zusätzliche Kosten.

Zum Nachtrag gehören auch Änderungen in den technischen Anlagen.

Der Nachtrag wird erneut geprüft.

Sie sollten wesentliche Änderungen auf Ihrem Grundstück nie einfach so durchführen.

Eventuell muss sogar zurückgebaut werden.

Ein Rückbau / Abriss kann sehr teuer werden.

Besonders bei Änderungen in der Höhe und bei Änderungen der Dachform muss ein Nachtrag gestellt werden.

Manchmal ist aber sogar schon die Farbe des Gebäudes nachtragspflichtig.

Sparen Sie sich Geld und Nerven!

Für kleine Carports und Garagen muss manchmal kein zusätzlicher Nachtrag gestellt werden.

Im Zweifelsfall müssen Sie bei ihrer Baubehörde nachfragen.

Kosten für den Nachtrag

Die Kosten des Nachtrags sind Verwaltungsgebühren.

Die Gebühren für einen Nachtrag belaufen sich auf mindestens 50 Euro.

Zusätzlich sind alle Leistungen des Architekten und der beteiligten Planer zu vergüten.