Genehmigungsverfahren

Wie funktioniert das Genehmigungsverfahren bzw. Baugenehmigungsverfahren?

Die Baugenehmigung ist als zentrales Element im Baurecht verankert.

Wer bauen will, muss sein Baugesuch mit den notwendigen Planunterlagen bei der zuständigen Baubehörde einreichen.

Im Genehmigungsverfahren bzw. Baugenehmigungsverfahren wird die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften überprüft.

Um die Einhaltung aller Vorschriften muss sich der Bauherr kümmern.

Er trägt die Verantwortung für die Ordnung des Bauvorhabens.

Das Genehmigungsverfahren bzw. Baugenehmigungsverfahren ist in einigen Details in den Ländern unterschiedlich geregelt.

Erkundigen Sie sich deswegen immer im voraus bei Ihrer zuständigen Baubehörde.

Das Baugenehmigungsverfahren

Durch die Baugenehmigung erhält der Bauherr das Recht sein Grundstück zu bebauen, zu verändern oder anderweitig zu nutzen.

Grundsätzlich ist es in Deutschland verboten, sein Grundstück ohne Genehmigung entweder durch bauliche Maßnahmen oder in seiner generellen Nutzung zu verändern.

Der Bauherr hat aber grundsätzlich Anspruch auf die Erteilung der Baugenehmigung, wenn keine Vorschriften oder Rechte Dritter dem Bauvorhaben entgegenstehen.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema in den Kapiteln Bauantrag und Baugenehmigungsplanung

Antrag zum Genehmigungsverfahren bzw. Baugenehmigungsverfahren

In ganz Deutschland gibt es einheitliche Vordrucke für das Baugenehmigungsverfahren:

  • der Antrag auf Baugenehmigung
  • der schriftliche Teil des Lageplanes
  • Vordruck für die Baubeschreibung
  • Vordruck für die technischen Angaben über Feuerungsanlagen
  • Vordruck zu Angaben über gewerbliche Anlagen
  • Vordruck für die bautechnische Bestätigung im Genehmigungsverfahren

Diese Vordrucke finden Sie im Internet zum Download.

Lesen Sie mehr zur Darstellung der Pläne im Kapitel Bauantrag

Beachten Sie die Termine und Fristen Ihrer zuständigen Baubehörde.

Das Genehmigungsverfahren bzw. Baugenehmigungsverfahren dauert in der Regel drei Monate.

Dieser Zeitraum ist vom Gesetzgeber für Wohngebäude vorgeschrieben.

Dieser Zeitraum gilt ab der Abgabe des Antrags und der vollständigen Unterlagen.

Halten Sie den vorgegebenen Zeitplan ein, und reichen Sie das Baugesuch rechtzeitig bei der zuständigen Baubehörde ein.

Wenn Unterlagen fehlen, verzögert sich das Baugenehmigungsverfahren zwangsläufig.

Um sicher zu gehen, können Sie in Ihrer Baubehörde Ihre Unterlagen vor dem Einreichen auf Vollständigkeit prüfen lassen.

Wenn Sie das Genehmigungsverfahren beschleunigen wollen, können Sie selbst auf die angrenzenden Nachbarn zugehen.

Erklären Sie Ihnen Ihr Bauvorhaben und holen Sie Ihre Zustimmung ein.

Vordrucke für die Zustimmung der Nachbarn bekommen Sie in Ihrer zuständigen Baubehörde.

Mit dieser Geste können Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten oft vorgebeugt werden.

Bei Einzelfragen und Unsicherheiten sollten Sie eine schriftliche Bauvoranfrage stellen.

Lesen Sie mehr über dieses Thema im Kapitel Bauvoranfrage

Sie als Bauherr werden über die Unvollständigkeit oder Vollständigkeit Ihrer Unterlagen informiert.

Sie als Bauherr müssen dafür Sorge tragen, dass der Entwurfsverfasser (Architekt) immer über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert ist.

Baugenehmigungsgebühr

Die Bearbeitung eines Bauantrags ist gebührenpflichtig.

In der Regel beträgt die Gebühr 6 Tausendstel der Baukosten.

In manchen Fällen können besondere Gebühren erhoben werden.

Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Bauamt über die Höhe der Gebühren.