Genehmigungsfreistellung

Bauamt - Bauvorhaben - vereinfachtes Genehmigungsverfahren - Freistellungsverfahren

Vorsicht bei diesem Verfahren! Bei einem Baufehler kann Ihnen das Bauamt den Weiterbau verbieten und die Baustelle versiegeln!

Die Genehmigungsfreistellung wird auch „vereinfachtes Genehmigungsverfahren“, Freistellungsverfahren oder Kenntnisgabeverfahren genannt.

Die Genehmigungsfreistellung ist ein Verfahren, das in den Bauordnungen der Länder geregelt ist.

Das Kenntnisgabeverfahren ist nicht mit dem Kenntnisnahmeverfahren zu verwechseln.

Lesen Sie mehr hierzu im Kapitel Kenntnisgabeverfahren.

Baugenehmigung und Genehmigungsfreistellung

Die Genehmigungsfreistellung kann bei kleinen oder mittleren Bauvorhaben das Verfahren zur Baugenehmigung ersetzen.

Im Gegensatz zum Baugenehmigungsverfahren findet keine Überwachung der Bauaufsichtsbehörde statt.

In der Genehmigungsfreistellung tragen Architekt und Bauherr die Verantwortung darüber, dass die Bauvorschriften eingehalten werden.

Die Genehmigungsfreistellung ist nur bei bestimmten Bauvorhaben möglich.

Nebenanlagen wie Stellplätze oder Garagen, Terrassen oder Vorbauten, Stützmauern oder innen liegende Wasserbecken sind in der Regel vom Baugenehmigungsverfahren freigestellt.

Die Genehmigungsfreistellung ist nur in einigen Bundesländern möglich.

Mit der Genehmigungsfreistellung soll den Bauherren das Bauen kleinerer Bauvorhaben erleichtert werden.

Antrag auf Genehmigungsfreistellung

Der Antrag auf eine Genehmigungsfreistellung wird beim zuständigen Bauamt gestellt.

Das Bauamt entscheidet dann ob eine Genehmigungsfreistellung durchgeführt werden soll.

Nach Antragstellung dauert es etwa einen Monat, bis das Bauamt Ihnen das Ergebnis mitteilt.

Warten Sie auf jeden Fall ab, bis Sie die schriftliche Mitteilung vom Bauamt über Ihre Genehmigungsfreistellung erhalten haben.

Erst dann können Sie mit Ihrem Bauvorhaben beginnen.

Pflichten des Bauherrn bei einer Genehmigungsfreistellung

Bei einer Genehmigungsfreistellung trägt der Bauherr die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Bauvorhabens.

Generell darf das Bauvorhaben nicht den gesetzlichen Vorlagen widersprechen.

Das Bauvorhaben muss im Bereich eines „qualifizierten Bebauungsplanes“ liegen.

Der Bauherr ist verpflichtet, den Beginn und die Fertigstellung des Bauvorhabens beim Bauamt anzuzeigen.

Der Bauherr ist verpflichtet, dem Bauamt einen verantwortlichen Bauleiter für das Bauvorhaben zu benennen.

Wenn sich die Bauvorlagen ändern, ist der Bauherr dafür verantwortlich den Antrag auf die Genehmigungsfreistellung erneut beim Bauamt einzureichen.

Das zuständige Bauamt hat auch bei einer Genehmigungsfreistellung jederzeit das Recht, die Baustelle auf Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren.

Das zuständige Bauamt hat jederzeit das Recht, die Baustelle einzustellen oder die Nutzung zu untersagen.

In einem Genehmigungsverfahren findet zur Fertigstellung des Gebäudes keine Bauabnahme durch das Bauamt statt.

Auch in einem Bauvorhaben mit Genehmigungsfreistellung sollte der Bauherr immer einen Bauberater hinzuziehen, um sich rechtlich abzusichern.