Bauantrag

Bauamt - Bauvoranfrage - Baugenehmigung - Baubeschreibung

Der Bauantrag ist der Antrag auf die Erteilung einer Baugenehmigung.

Der Bauherr stellt den Bauantrag um eine Baugenehmigung für sein Haus zu bekommen.

Für Wohnhäuser muss in der Regel ein Bauantrag gestellt werden.

Es handelt sich hier um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben.

Lesen Sie mehr über dieses Thema im Kapitel Baugenehmigungsplanung LP4

Der Bauantrag wird mit allen erforderlichen Unterlagen bei dem Bauamt der Gemeinde eingereicht, in der sich das Grundstück befindet.

Die benötigten Formulare und Anträge für den Bauantrag und die daraus resultierende Baugenehmigung erhalten Sie in Ihrer Gemeinde.

Manche Gemeinden bieten die Bauanträge auch zum Download an.

Bauvoranfrage

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, vor dem eigentlichen Bauantrag eine Bauvoranfrage zu stellen.

Die Bauvoranfrage erleichtert den Bauantrag und Baugenehmigung kann evtl. schneller erteilt werden.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema im Kapitel Bauvoranfrage

Bauantrag

Der Bauantrag wird beim Bauamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde eingereicht.

Je nach Bundesland sind die Einzelheiten dazu in der Bauordnung (Landesbauordnung) und der Bauvorlagenverordnung geregelt.

Ein Bauantrag kann nur von einem „bauvorlageberechtigtem“ Entwurfsverfasser erstellt werden.

Der Entwurfsverfasser ist verantwortlich für alle Pläne, sowie alle Berechnungen.

Der Entwurfsverfasser und der Bauherr müssen alle Unterlagen und Bauantragsformulare unterzeichnen.

Der Bauantrag wird schriftlich eingereicht.

Vor dem Einreichen des Bauantrags sollten Architekt und Bauherr zusammen alle Details noch einmal durchgehen.

Alle für das Bauvorhaben wesentlichen Unterlagen müssen mit dem Bauantrag eingereicht werden.

In den Bauvorlagenverordnungen der einzelnen Bundesländer ist genau geregelt, welche Unterlagen mit dem Bauantrag eingereicht werden müssen.

Planunterlagen

Für den Bauantrag gibt es entsprechende Formulare.

Zusätzlich zu einem Bauantrag können auch eine Zustimmungserklärung der Nachbarn, sowie eine Baulastenerklärung notwendig sein.

Darstellungen der Planunterlagen im Bauantrag

Bauzeichnungen

Die geplanten Bauvorhaben werden in der Regel im Maßstab 1:100 dargestellt.
Genaue Angaben zu den Darstellungen erhalten Sie im jeweiligen Bauamt.

Lageplan

Das Bauvorhaben wird zusätzlich auf einem Auszug aus der Liegenschaftskarte dargestellt.

Auf diesem Plan kann die Einfügung des Bauvorhabens in der Nachbarschaft beurteilt werden.

Der Lageplan wird in der Regel im Maßstab 1:1000 dargestellt.

Der Lageplan muss in der Regel bei dem zuständigen Katasteramt oder bei Vermessungsingenieuren angefordert werden.

Baubeschreibung

In der Baubeschreibung wird das Bauvorhaben ausführlich beschrieben.

In der Baubeschreibung werden technische Details beschrieben.

In der Baubeschreibung werden auch die verwendeten Materialien genau beschrieben.

Berechnungen

Alle Berechnungen zu bebauter Fläche, Volumen, Geschossflächenzahl (GFZ) und Grundflächenzahl (GRZ) werden dem Bauantrag hinzugefügt.

Alle Angaben zu Wohn- und Nutzfläche müssen im Bauantrag enthalten sein.

Außerdem müssen die zu erwartenden Rohbau- und die Gesamtkosten genannt werden.

Technische Nachweise

Im Normalfall müssen alle das Bauvorhaben betreffenden technischen Nachweise dem Bauantrag hinzugefügt werden.

Dazu gehören:

  • Standsicherheitsnachweis (statischer Nachweis)
  • Wärmeschutznachweis
  • In manchen Fällen Schallschutznachweis

Entwässerungsgesuch

Zu den Unterlagen eines Bauantrags gehört auch die Darstellung, wie das Abwasser beseitigt wird.

In Plänen wird dargestellt wie Schmutz- und Regenwasser abgeleitet wird.

Komplizierte Details werden in Absprachen mit den Handwerkern in den Maßstäben 1:20 oder 1:10 gezeichnet.

Das Bauamt erhält zwei, in manchen Fällen auch drei Sätze des Bauantrags.

Das Bauamt kann unter Umständen auch weitere Ausfertigungen verlangen.

Der Bauherr erhält einen weiteren Satz.

Ablauf Bauantrag

Unterlagen im Bauantrag, die von einem Sachverständigen erstellt wurden, müssen auch von diesem Sachverständigen unterschrieben worden sein.

Sobald alle benötigten Unterlagen beim Bauamt eingegangen sind, wird Ihnen der voraussichtliche Termin für die Entscheidung über den Bauantrag schriftlich mitgeteilt.

Nach dem Eingang des Bauantrags werden die Nachbarn des Grundstücks über das neue Bauvorhaben benachrichtigt.

Als Nachbarn gelten alle an das Grundstück angrenzenden Eigentümer.

Diese Nachbarn haben dann zwei Wochen Zeit, die Bauvorlagen einzusehen, und gegebenenfalls Einwand zu erheben.

Die Bauausführung darf erst beginnen, wenn Sie den „Roten Punkt“ von der Gemeinde erhalten.

Lesen sie mehr hierüber im Kapitel Der Rote Punkt