Chemischer Holzschutz

Chemischer Holzschutz - Dachstuhl - Imprägnierung - Holzschutzmittel - DIN 68800 - DIBt

Der chemische Holzschutz für den Dachstuhl

Der Dachstuhl erfordert Holzschutzmaßnahmen nach DIN 68800.

Statische Dachstuhlkonstruktionen

Die DIN 68800 Teil 2 Ausführungen mit chemischem Holzschutz.

Ein vorbeugender chemischer Holzschutz ist nur bei bestimmten Erfordernissen einzusetzen.

Ein vorbeugender chemischer Holzschutz ist nach DIN 68 800 Teil 3 ausschließlich mit Holzschutzmitten, unter allgemeiner bauaufsichlicher Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) durchzuführen

Bei dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) wird das Holzschutzmittelverzeichnis geführt.

Wird ein vorbeugender chemischer Holzschutz nach DIN 68 800 Teil 3 verwendet, muss eine Bescheinigung über die ausgeführte Holzschutzmittelbehandlung dem Bauherrn übergeben werden.

Nicht statische Dachstuhlkonstruktionen

Werden nicht statische Dachstuhlkonstruktionen mit chemischem Holzschutz behandelt, muss das zusätzlich vereinbart werden.

Ein vorbeugender chemischer Holzschutz für die nicht statische Dachstuhlkonstruktion wird ausschließlich mit Holzschutzmittel, welches nicht einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bedarf, durchgeführt.

Für diesen Einsatz werden Holzschutzmittel mit RAL-Gütezeichen verwendet.

Die Bescheinigung Holzschutzmittelbehandlung

Die Bescheinigung über die ausgeführte Holzschutzmittelbehandlung muss folgende Angaben enthalten:

  • Firmenname des ausführenden Betriebes
  • Anschrift
  • welche Holzschutzmittel mit Prüfzeichen und Prüfprädikaten wurden verwendet
  • welche Wirkstoffe sind im Holzschutzmittel enthalten
  • welches Einbringungsverfahren wurde angewandt
  • welcher Gefährdungsklassen DIN 68 800 Teil 3 Absatz 10.1 und 2. entspricht das verwendete Holzschutzmittel

Dachstuhlkonstruktionen mit chemischem Holzschutz Nachbehandlung

Die DIN 68800 Teil 2 Nachbehandlung von Schnittstellen und Rissen.

Sollten auf der Baustelle Schnittstellen entstehen, so sind diese mit dem verwendeten Holzschutzmittel nachzubehandeln.

Ökologische oder biologische chemische Holzschutzmittel

Auch ökologische oder biologische chemische Holzschutzmittel müssen eine allgemeine bauaufsichliche Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) haben.

Ohne eine bauaufsichliche Zulassung (DIBt) ist die Verwendung von ökologisch biologisch chemischem Holzschutzmittel baurechtlich verboten.

©Deutscher Bauzeiger 23.2.1 Bauen - Dach - Dachstuhl Imprägnierung - Chemischer Holzschutz