Betonieren überwachen

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Betonieren Überwachung

Für das Betonieren von Bodenplatten gilt die DIN 1045-3.

Die DIN 1045-3 ist eine „ETB“ also eine Eingeführte Technische Baubestimmung.

Nach DIN 1045-3 ist ein Betoniernachweis zu erstellen.

Im Betoniernachweis muss folgendes dokumentiert werden:

  • wann die Bodenplatte mit welchem Fertigbeton erstellt wurde
  • der Fertigbeton wann und wie lange nachbehandelt wurde

Eigentlich ist dieser Betoniernachweis eine Pflichtübung jeder Baufirma.

Dass dieser Betoniernachweis ausgestellt werden muss, ist vielen Baufirmen nicht klar.

Bis ein Bauherr kommt und die Baufirma in die Pfanne haut.

Warum ist die Überwachung beim Betonieren notwendig?

Das Gebäude wird nach der Landesbauordnung gebaut.

Die Bauaufsichtsbehörde kontrolliert meistens nur schriftlich, ob die Vorgaben eingehalten werden.

Auch der Beton, der nach ÜK 1 verbaut wird, muss überwacht werden.

In der Bauregelliste ist der Baustoff Beton als geregeltes Bauprodukt enthalten.

Es ist zu prüfen, ob der eingebaute Baustoff Beton dieser Bauregelliste entspricht.

Geprüft wird, ob nach der Bauregelliste die zugesicherten Eigenschaften des Baustoffs Beton erfüllt werden.

Eine Annahmeprüfung über den gelieferten Fertigbeton ist durchzuführen.

Bei der Eigenüberwachung durch die Baufirma müssen bei jeder Betonlieferung Probekörper gezogen werden.

Prüfungen am Fertigbeton und Festbeton werden durchgeführt und werden im Betoniernachweis dokumentiert.

Dieser Betoniernachweis muss an die Bauaufsichtsbehörde übersendet werden, damit diese beurteilen kann, ob die Vorgaben der Bauregelliste eingehalten wurden.

Die Bauaussichtsbehörde kommt bei EFH nicht auf die Baustelle.
Der Endbericht wird nach Aktenlage erstellt.

Die Kosten für die Fremdüberwachung belaufen sich auf cirka 400 Euro einmalig.

©Deutscher Bauzeiger 71.2.16 Bauen - Bodenplatte - Bodenplatte Beton - Betonieren überwachen