Bauaufsichtsbehörde

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Die Bauaufsicht der Baubehörde

In Deutschland übernimmt die Bauaufsichtsbehörde die Verwaltung von Bauvorhaben und deren Ausführung.

Deswegen müssen Sie als Bauherr Ihr Bauvorhaben von dieser Baubehörde bewilligen lassen.

Die Baubehörde, die Ihr Bauvorhaben bewilligt hat, kann sich jederzeit einen Überblick über das Geschehen auf Ihrer Baustelle machen.

Die Baubehörde kann überprüfen, ob alle Auflagen und Bedingungen entsprechend der Baubewilligung eingehalten werden.

Die Bauaufsichtsbehörde

Die Bauaufsichtsbehörde hat die Aufgabe zu prüfen, ob der eingesetzte Bauleiter und der Polier folgende Vorschriften einhalten:

  • baurechtliche Vorschriften
  • bautechnische Vorschriften
  • Arbeitssicherheit
  • berufsgenossenschaftliche Vorschriften

Die Bauaufsichtsbehörde ist ein Teil des Ordnungsrechts und dient der Gefahrenabwehr.

Die Bauaufsichtsbehörde hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Ordnung und Sicherheit auf den Baustellen gewährleisten zu können.

Der Bauaufsichtsbehörde ist der Zutritt jederzeit zu gestatten.

Der Bauaufsichtsbehörde sind auf Verlangen alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Stellt die Bauaufsichtsbehörde Mängel fest, so kann sie den Bau bis zur Behebung der Mängel einstellen.

©Deutscher Bauzeiger 14.2.1 Bauen - Bauleitung - Bauaufsicht Baubehörde - Bauaufsichtsbehörde

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