Bauüberwachung Bausachverständige

Bauüberwachung - Bausachverständige - öffentlich bestellt - Überwachung - Baustelle

Die Bauüberwachung der Baustelle durch einen Bausachverständigen

Unsere Empfehlung an Sie als Bauherr: wenn Sie alleine bauen, nur mit einem Entwurfsverfasser; für die Eingabe des Bauantrags beauftragen Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen!

Der Titel des öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen ist gesetzlich geschützt.

Wer diesen Titel führen darf, hat sich zuvor einer Prüfung hinsichtlich seiner besonderen Sachkunde und seiner persönlichen Eignung, Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit unterzogen.

Die öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen sind qualifizierte Baufachleute, die eine eigene Berufs- oder Standesordnung haben.

Die öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen müssen sich weiterbilden, um den Stand der Technik zu kennen.

Die öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen können Referenzen nachweisen.

Der öffentlich bestellte und vereidigte Bausachverständige sollte jeden Bauherrn individuell begleiten.

Beim individuell beratenden, öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen, ist die Betreuung immer Chefsache.

Der öffentlich bestellte und vereidigte Bausachverständige hilft seinem Bauherrn in der vertraglich festgeschriebenen Zeit und zum vereinbarten Preis, ein mängelfreies Haus zu bekommen.

©Deutscher Bauzeiger 15.1.1 Bauen - Bauleitung - Bauüberwachung Bausachverständige

Der öffentlich bestellte und vereidigte Bausachverständige wird Ihre persönlichen Daten, die Sie freigeben, vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben.