Lastfälle DIN 18195 Teil 6

Lastfälle - DIN 18195 Teil 6 - Drückendes Wasser - Grundwasserstand - Schichtenwasser - Sickerwasser

Zuordnung Lastfall DIN 18195 Teil 6

Drückendes Wasser gilt dann, wenn der höchste jemals gemessene Grundwasserstand weniger als 30 cm von der Oberkante Bodenplatte entfernt ist.

Ohne funktionierende Dränung oder ausreichend sickerfähigen Baugrund ist bei Hang- oder Schichtenwasser von zeitweilig aufstauendem Sickerwasser auszugehen. Randbedingung ist:

  • Gründungstiefen bis 3,0 m unter Geländeoberkante
  • Unterkante Kellersohle mindestens 0,3 m über dem langfristig beobachteten Grundwasserstand.

 Das Gründungsbauteil darf nicht dauernd im Wasser stehen.

©Deutscher Bauzeiger 26.2.6 Bauen - Baugrube - Lastfälle - Zuordnung Lastfall DIN 18195 Teil 6