Lastfälle

Lastfälle - Zuordnung - Wassereinwirkung - Bauwerk - DIN 18195

Zuordnung der Lastfälle DIN 18195 Teilen 4, 5, 6

Lastfälle werden nach der Wassereinwirkung auf das Bauwerk unterschieden.

In der Fachliteratur oft auch als Lastfall / Lastfälle bezeichnet.

DIN 18195 Teil 4:
Nichtstauendes Sickerwasser bei durchlässigem Boden wie z.B. Kies.

DIN 18195 Teil 5:
Aufstauendes Sickerwasser (Erkennbar an Pfützenbildungen, tritt zum Beispiel bei lehmigen Böden auf).

DIN 18195 Teil 6:
Drückendes Wasser gilt dann, wenn der höchste jemals gemessene Grundwasserstand weniger als 30 cm von der Oberkante Bodenplatte entfernt ist.

Die DIN 18195 Teilen 4, 5, 6
regelt wie und mit welchen Materialien, unter Einfluss des Wasserandrangs (Lastfälle), das Bauwerk abzudichten ist.

©Deutscher Bauzeiger 26.1.1 Bauen - Baugrube - Zuordnung Lastfälle

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