Böschung

Böschung - Baugrube - Architekt - Tiefbau - Planung

Die Böschung der Baugrube

Aufgabe des Architekten ist es, eine fachgerechte Planung für die Baugrube und die Böschung zu erstellen.

Aufgabe des Architekten ist es, bei einer fachgerechten Planung für die Baugrube, sich danach zu erkundigen, ob Versorgungsleitungen in dem von den Ausschachtungsarbeiten betroffenen Straßenbereich liegen, und wie diese zu sichern sind.

Der Architekt kann diese Aufgabe nicht an den Tiefbauunternehmer delegieren und sich damit aus der Verantwortung nehmen.

Auch eine gemeinsame Baubegehung des Architekten mit dem Tiefbauunternehmer vor dem Ausschachten, nimmt ihn nicht aus der Verantwortung.

Siehe hierzu: BGH, Urt. v. 27.11.2008 – VII ZR 206/06

Handwerkliche Selbstverständlichkeiten bei einfachen und allgemein üblichen Arbeiten, deren Beherrschung durch den Bauunternehmer vorausgesetzt werden kann, braucht der Architekt nicht zu überwachen. Anderes kann sich ergeben, wenn solche Leistungen durch den weiteren Baufortschritt verdeckt werden.

©Deutscher Bauzeiger 9.2.6 Bauen - Baugrube - Erdaushub - Böschung

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