Böschungswinkel Baugrube

Böschungswinkel - Baugrube - Böschung - Winkel - Gräben - Böden

Der Böschungswinkel der Baugrube

Neben der Baugrube, gerechnet ab der Böschung, sind mindestens 0,60 m breite Schutzstreifen, um die Baugrube freizuhalten.

Auf dem 0,60 m breiten Schutzstreifen um die Baugrube herum dürfen kein Aushubmaterial und keine Gegenstände gelagert werden.

Bei Gräben bis zu einer Tiefe von 0,80 m darf auf einer Seite der Baugrube auf einen Schutzstreifen verzichtet werden.

Ohne rechnerischen Nachweis der Standsicherheit dürfen folgende Böschungswinkel nicht überschritten werden:

a)  β = 45° bei nichtbindigen oder weichen bindigen Böden;
b)  β = 60° bei mindestens steifen bindigen Böden;
c)  β = 80° bei Fels.

Quelle: DIN 4124:2012-01, Baugruben und Gräben - Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (Hrsg.): Baustein-Merkheft Tief- und Straßenbau, Abruf Nr. 414, überarbeitete Auflage 09/2016.

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