Feinabsteckung

Gebäudeeinmessung - Feinabsteckung - Schnurgerüst - Vermessungsbüro - Bauamt

Gebäudeeinmessung Feinabsteckung Schnurgerüst

Für den Neubau eines Hauses müssen Sie ihr Baugrundstück erst einmal vermessen lassen. Dafür müssen Sie ein anerkanntes Vermessungsbüro beauftragen. Dieses wird unter Berücksichtigung vorhandener Baupläne oder Ortspläne Ihr Grundstück vermessen und alle Besonderheiten festhalten

Feinabsteckung, Voraussetzungen für das Vermessungsbüro

Der amtliche Lageplan liegt vor.

Die Baugenehmigung wurde erteilt.

Die erteilte Baugenehmigung ist die Grundlage für die nächsten Leistungen auf dem Weg zu Ihrem Eigenheim.

Da das Bauordnungsamt im Genehmigungsverfahren Änderungen an der Planung vornehmen kann, ist es erforderlich, dass die maßgeblichen Bestandteile der Baugenehmigung von Ihnen an das Vermessungsbüro übergeben werden, um von diesen möglichen Änderungen des Bauordnungsamts Kenntnis zu erhalten.

Nach den Erdarbeiten stellt die Baufirma an den Gebäudeecken sogenannte „Schnurgerüste“ auf.

Auf diese werden vom Vermesser Nägel geschlagen, die exakt in der Flucht der Gebäudewände liegen.

Die Feinabsteckung muss mit hoher Präzision ausgeführt werden (im Milimeterbereich).

Der Maurer spannt daraufhin Schnüre zwischen diesen Nägeln und hat somit die genaue Lage der Wände.

Von dieser Absteckung wird ein Absteckriß gefertigt, der dem Bauamt vorgelegt werden muss.

Er dient als Nachweis, dass das Gebäude an der richtigen Stelle errichtet wird.

©Deutscher Bauzeiger 31.2.6 Bauen - Baubeginn - Gebäudeeinmessung Feinabsteckung