Baustelle Baulärm

Baustelle - Baulärm - Geräuschemission - Baumaschinen - BimSchG - AVwV

Baustelle Baulärm

Baustellen sind besonders lästige Lärmquellen.
Auf Baustellen werden lärmende Baumaschinen im Freien und häufig in unmittelbarer Nähe zu Wohnungen eingesetzt.

Auf Baustellen sollten lärmarme Baumaschinen eingesetzt werden.
Durch die günstige Aufstellung der Baumaschinen und durch Lärm-Abschirmmaßnahmen kann der Baulärm spürbar verringert werden.

Die Emissionen der Bauphase werden vorwiegend durch den Baustellenverkehr, sowie durch Arbeitsgeräusche auf der Baustelle selbst bestimmt.

Die Bestimmung der Geräuschemission auf der Baustelle setzt die Kenntnis der vorgesehenen Bautechnologie, den Geräteeinsatz und den zeitlichen Ablauf der Arbeiten voraus.

Baustelle Baulärm gesetzliche Vorgaben

Baustellen sind nichtgenehmigungsbedürftige Anlagen und fallen als solche unter die immissionsschutzrechtlichen Regelungen des BImSchG.
Die Beurteilung der Geräuschimmission von Baustellen erfolgt nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVwV).

Der Betreiber einer Baustelle hat nach § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dafür zu sorgen, dass die Nachbarschaft vor erheblichen Belästigungen geschützt ist.

In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm sind Immissionsrichtwerte festgesetzt, bei deren Überschreitungen von erheblichen Belästigungen auszugehen ist.

Baustelle Baulärm Umwelteinwirkungen

Ob bei dem Betrieb einer Baustelle schädliche Umwelteinwirkungen bei den Anwohnerinnen und Anwohnern entstehen, wird nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen (AVwV Baulärm) beurteilt.
Die AVwV Baulärm enthält neben Immissionsrichtwerten das Verfahren zur Ermittlung des Beurteilungspegels.

Baustelle Baulärm gesetzliche Vorgaben für Baumaschinen

Hinweise darauf, inwieweit bei bestimmten Arten von Baumaschinen Geräuschemissionen nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, (vgl. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG) sind in der Richtlinie 2000/14/EG Geräuschemissionen von im Freien betriebenen Geräten und Maschinen angegeben.

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