Photovoltaikanlage Anmeldung

Die Anmeldung einer Photovoltaikanlage allgemein

Dem Netzbetreiber EVU (Energieversorgungsunternehmen) muss die vorgesehene Einspeisung in das Netz mit einem Anmeldeformular gemeldet werden.

Die Errichtung und der Anschluss der Photovoltaikanlage an das Niederspannungsnetz, ist durch ein ins Installateurverzeichnis eingetragenes „Elektrounternehmen“ vorzunehmen.

Die Anmeldung einer Photovoltaikanlage

Für den Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen mit dem Niederspannungsnetz im Verteilungsnetz des Netzbetreibers EVU gelten die:

  • VDN - Richtlinien „Eigenerzeugungsanlage am Niederspannungsnetz“
  • gültigen DIN-Normen und DIN VDE-Normen (u. a. DIN VDE 0100-551, DIN VDE 0100-712, DIN VDE 0126)

Die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften der einschlägigen Berufsgenossenschaften.

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie ergänzende Bestimmungen des jeweiligen Netzbetreibers EVU zur NAV und den jeweils gültigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften.

Die Anmeldung einer Photovoltaikanlage muss vor der Montage dem jeweiligen Netzbetreiber EVU gemeldet werden.

Dafür gibt es vom jeweiligen Netzbetreiber EVU ein Formblatt „Anmeldung einer Photovoltaikanlage“.

Beizufügen sind das Datenblatt mit den technischen Daten der Photovoltaik-Module.

Der Anmeldung einer Photovoltaikanlage muss eine Konformitätserklärung für den Wechselrichter beiliegen.

Der Anmeldung einer Photovoltaikanlage muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für die selbsttätige Freischaltstelle beigelegt werden.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung steht im Datenblatt des Wechselrichters.

Eine selbsttätige Freischaltstelle schaltet innerhalb ≤ 80 ms ab, wenn die zulässigen Grenzwerte von Spannung und Frequenz über- bzw. unterschritten werden (gemäß VDEW).

Der Anmeldung einer Photovoltaikanlage muss ein Lageplan, aus dem die örtliche Lage der Photovoltaikanlage und des bestehenden Netzanschlusses (Hausanschlusskasten) eindeutig hervorgeht, beigelegt werden.

Der Anmeldung einer Photovoltaikanlage muss ein Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage (einpolige Darstellung) beigelegt werden.

Aus dem Übersichtsschaltplan muss hervorgehen, wie viele Wechselrichter eingesetzt werden und wie sie auf die Außenleiter aufgeteilt sind.

Für die Anmeldung einer Photovoltaikanlage zur Inbetriebsetzung wird ein zusätzliches Standardformblatt „Inbetriebsetzung Strom“ benötigt.

Dieses Formblatt „Anmeldung einer Photovoltaikanlage“ wird als Inbetriebnahmeprotokoll mit dem Inbetriebnahmedatum, der Unterschrift und dem Stempel des Elektroinstallationsunternehmens versehen.

Dem Formblatt „Anmeldung einer Photovoltaikanlage“ wird die Darstellung des realisierten Messkonzeptes beigelegt.

Dem Formblatt „Anmeldung einer Photovoltaikanlage“ werden Fotos der Photovoltaikanlage beigelegt.

Dem Formblatt „Anmeldung einer Photovoltaikanlage“ werden Fotos der Zähleranlage und des Zählers mit dem Zählerstand und der Prüfplakette zum Zeitpunkt des Einbaus beigelegt.

Die Anmeldung einer Photovoltaikanlage muss zusätzlich an die Bundesnetzagentur gemeldet werden, mit Angaben zum Standort und der Leistung.

Nach Vorlage aller Unterlagen und Einspeisedaten bekommen Sie von Ihrem Netzbetreiber EVU einen Einspeisevertrag zugesandt.

Die Auszahlung der Einspeisevergütung erfolgt im Anschluss im monatlichen Abschlagsverfahren durch Ihren Netzbetreiber EVU.