Nachtspeicherheizung

Nachtspeicherheizung - Nachtspeicheröfen - Heizung - elektrisch

Die Nachtspeicherheizung

Nachtspeicherheizungen werden nicht verboten.

Der Einbau von Nachtspeicherheizungen lohnt sich bei:

  • Ferienwohnungen
  • oder wenn ein Haus sehr abgeschieden liegt
  • gewerblichen Gebäuden

Die „Außerbetriebnahmepflicht“ in der EnEV 2009 bezieht sich ausschließlich auf Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten und auf gewerblich genutzte Gebäude.

Vor dem 1. Januar 1990 eingebaute Nachtspeicheröfen dürfen noch bis zum 31. Dezember 2019 weiterlaufen.

Nach dem Stichtag neu eingebaute Nachtspeicheröfen könnten insgesamt 30 Jahre lang betrieben werden.

©Deutscher Bauzeiger 37.1.1 Haustechnik - Heizung - Nachtspeicherheizung