Erdgasantrag

Erdgas - Erdgasanschluss - Erdgasantrag

Antrag an das Erdgas - Versorgungsunternehmen

Dem Antrag auf den Erdgasanschluss sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Lageplan des Grundstücks (1:1.000) mit eingezeichnetem Gebäude
  • Kellergrundrissplan des Gebäudes (1:100)
  • Wegerechtserlaubnis der Eigentümer von benachbarten Grundstücken
  • Erdgas-Anschluss-Angebot

Die technische Ausführung

Das zuständige Erdgas Versorgungsunternehmen wird die erforderlichen Baumaßnahmen starten, wenn Sie es über den Abschluss der Vorarbeiten (z.B. Fertigstellung des Rohbaus bei Neubauten) informiert haben.

Die technische Ausführung (Material, Dimensionierung usw.) sowie der Ort der Hauseinführung wird unter Berücksichtigung der Kundeninteressen von dem Erdgas Versorgungsunternehmen festgelegt.

Das zuständige Erdgas Versorgungsunternehmen wird hierbei die wirtschaftlichste Leitungstrasse wählen.

Ist dies nicht möglich, so kann es sein, dass das Erdgas - Versorgungsunternehmen einen Gasübergabepunkt, z.B. Schrank oder Schacht an der Grundstücksgrenze fordern wird.

Überbauungen der Erdgas Hausanschlussleitungen, z.B. mit Garagen, Treppenaufgängen, Terrassen oder Wintergärten, sind grundsätzlich nicht zulässig.

Bepflanzungen bei Leitungsverlegungen sind vom Anschlussnehmer zu tragen, (Schutzstreifen von 1,50 Meter links und rechts dieser Leitung), wobei Baumpflanzungen nicht zulässig sind.
(Siehe DVGW-Hinweis GW 125 mit dem Titel „Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“).

Der Ort der Hauseinführung muss trocken und zur Betätigung der Hauptabsperreinrichtung jederzeit zugänglich sein.

Die Eigentumsgrenze für das Erdgas Versorgungsunternehmen ist die Hauptabsperreinrichtung (HAE).

Der Bereich hinter der HAE, ausschließlich des Gaszählers und des Druckregelgerätes, gehört zum Eigentum des Anschlussnehmers, Anschlussnutzers.

Anmelde-, Inbetriebsetzungsverfahren und Prüfung

Die Fertigstellung sowie der Termin der Inbetriebnahme der Anlage ist dem durch das ausführende und zugelassene Vertragsinstallationsunternehmen mindestens fünf Arbeitstage vor Inbetriebnahme mitzuteilen.

Ist die Erdgaszentralheizung komplett eingebaut, geprüft und hat der Bezirkskaminkehrermeister der Inbetriebnahme der Erdgasanlage zugestimmt, kann der Monteur des Erdgases - Versorgungsunternehmens das Gasdruckregelgerät und Erdgaszähler einbauen.

Danach steht der Wärme im Haus aus Erdgas nichts mehr im Wege.

Die folgenden Angaben und Unterlagen benötigt Ihr Erdgasversorger zur Angebotsunterbreitung:

  • Name
  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl Wohnort
  • Vorwahl Telefonnummer vom Antragsteller
  • Aufstellungsort der Anlage:
  • Name
  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl Wohnort
  • Flurstücksnummer
  • Flurstückskarte vom Katasteramt
  • Lageplan des Objektes vom Architekten
  • Grundriss vom Gebäude vom Architekten mit Angabe der gewünschten Lage des Hausanschlusses im Haus
  • Adresse Bauträger / Architekt
  • Grundstücksgröße
  • Nutzungsart des Gebäudes - Angaben vom Architekten
  • Art und Anzahl der anzuschließenden Erdgasgeräte
  • Leistung der anzuschließenden Erdgasgeräte
  • Beantragende Leistung Erdgas in Kilowatt
  • Gewünschter Termin des Erdgas Hausanschlusses

Die Herstellung des Erdgas Hausanschlusses

Nach Anmeldung zur Erdgasversorgung bei Ihrem Erdgasversorger erfolgt eine technische Überprüfung der Versorgungsmöglichkeit.

Der Erdgasversorger wird eine Besichtigung der örtlichen Verhältnisse durchführen.

Der Erdgasversorger wird danach ein Erdgas Anschlussangebot unterbreiten.

Prüfen Sie dieses Erdgas-Anschlussangebot und erteilen Sie den Auftrag an den Erdgasversorger.

Nach der Auftragsbestätigung des Erdgasversorgers können Sie einen Termin zur Bauausführung absprechen.

Für die Herstellung des Erdgas Hausanschlusses muss der Rohbau verschließbar sein.

©Deutscher Bauzeiger 14.2.1 Haustechnik - Hausanschluss - Erdgas Erdgasantrag

weiterlesen Erdgasschrank