Hausanschluss Abwasser
Der Hausanschluss Abwasser
Hausanschlüsse - Abwasserkanal - Kontrollschacht - Abwasseranlage
Die Grundstücksanschlussleitung ist der Abwasserkanal vom öffentlichen Hauptsammelkanal bis zur Grenze des jeweils anzuschließenden privaten Grundstückes.
Die Grundstücksanschlussleitung verbindet die öffentliche Abwasseranlage über einen Kontrollschacht auf dem privaten Grundstück mit der privaten Abwasseranlage.
Die Grundstücksanschlussleitung bis zur Grundstücksgrenze / Kontrollschacht wird grundsätzlich durch die Gemeinde erstellt.
Die private Abwasseranlage endet im Abwasser Kontrollschacht.
Die Planung des Hausanschluss Abwasser
Was ist bei der Planung des Hausanschluss Abwasser zu beachten?
Die Planung des Hausanschluss Abwasser muss die vorgegebenen örtlichen und höhentechnischen Lagen der Grundstücksanschlussleitung und privaten Abwasserleitung berücksichtigen.
Die Bestandsplanunterlagen über die Lage der Grundstücksanschlussleitungen können Sie in Ihrer Gemeinde einsehen.
Sind Grundstücksanschlussleitungen noch herzustellen, bestimmen die Gemeinden die Lage der Leitungen.
Die Gemeinden werden die Wünsche des Bauherrn jedoch soweit wie möglich berücksichtigen, sofern sie technisch machbar sind.
Die Herstellung der Abwasserleitung auf dem Grundstück ist durch den Bauherrn zu veranlassen.
Einbau eines Abwasser Kontrollschachtes in ca. 1 m Entfernung von der Grundstücksgrenze.
Verlegung der Abwasserleitung vom Haus bis zum Kontrollschacht.
Der Abwasser Kontrollschacht muss jederzeit frei zugänglich und zu öffnen sein.
Der Abwasser Kontrollschacht darf nicht überbaut oder bepflanzt werden.
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