Wärmegesetz 2009

Das Wärmegesetz von 2009

Das Wärmegesetz von 2009 tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

Das Wärmegesetz von 2009 hat die offizielle Bezeichnung:
"Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich“.

Das Wärmegesetz von 2009 soll unsere Abhängigkeit von Energieimporten mindern.

Das Wärmegesetz von 2009 soll die nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung fördern.

Das Wärmegesetz von 2009 soll die Weiterentwicklung von neuen Technologien fördern.

Das Wärmegesetz von 2009 soll die Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien fördern.

Das Wärmegesetz von 2009 soll bei neuen Bauvorhaben auch erneuerbare Energiequellen für die Raumheizung und das Warmwasser nutzen.

Das Wärmegesetz von 2009 erlaubt Ihnen auch gewisse alternative Maßnahmen, mit denen Bauherren auch Energie einsparen können.