Der Energiepass

Gesetzliche Auflagen

Der Energiepass ist nicht der Energieausweis!

Der Energiepass ist für neue Gebäude ab 1. Januar 2009 Pflicht.

Der Energiepass wird von einem Energieberater erstellt.

Der Energiepass

Der Energiepass kostet 350 Euro bis 600 Euro.

Der Energieberater benötigt zur Auswertung folgende Unterlagen:

  • Gebäudezeichnungen, Ansichten, Schnitte im Maßstab 1:100 oder 1:50
  • Angaben zum umbauten Raum nach II. BV
  • Angaben zur Wohnflächenberechnung nach DIN 277
  • Aufnahme des Lastgangs für Stromkostenanalyse
  • Aufzeichnung und Ermittlung der Laststruktur hinsichtlich der Leistungsspitze des elektrischen Energiebezuges an vorhandener Hauptverteilung
  • Aufnahmen mit der Wärmebildkamera zur Visualisierung von Wärmebrücken / Dämmungsleckagen

Die Messung mit der Wärmebildkamera wird morgens vor Sonnenaufgang erstellt.

Die Messung mit der Wärmebildkamera wird morgens gemacht bevor die Sonne die obersten Schichten der Gebäudeoberfläche erwärmt hat.

Die Messung mit der Wärmebildkamera liefert einen ersten Überblick über den Zustand der Gebäudedämmung.

Der Energieberater wertet die Unterlagen aus.

Der Energiepass zeigt den jährlichen Energiebedarf pro qm eines Hauses an, und es kann eine Umrechnung erfolgen in den Energiestandard.

  • 1 Liter bis zu 3 Liter nach KfW Standard

Ein niedriger Energiebedarf wird zum Qualitätsmerkmal für Ihr Wohngebäude.

Der Energiepass wird bei einem späteren Verkauf des Hauses benötigt und muss dem Käufer übergeben werden.

Der Energiepass hat eine Laufzeit von 10 Jahren.