Der Energieausweis

Gesetzliche Auflagen für den Energieausweis

Der Energieausweis ist nicht der Energiepass.

Der Energieausweis ist für neue Gebäude ab 1.Januar 2009 Pflicht.

Der Energieausweis wird von einem Energieberater erstellt.

Der Energieausweis

Der Energieausweis kostet 35 Euro bis 60 Euro.

Der Energieberater benötigt zur Auswertung folgende Unterlagen:

  • Heizenergiekosten vom Haus für ein Jahr von - Erdgas/Heizöl/Holz
  • Stromrechnug vom Haus für ein Jahr
  • Gebäudezeichnungen, Ansichten, Schnitte im Maßstab 1:100 oder 1:50

Der Energieberater wertet die Unterlagen aus.

Der Energieausweis zeigt den jährlichen Energiebedarf pro qm eines Hauses an, und es kann eine Umrechnung erfolgen in den Energiestandard.

  • 1 Liter bis zu 3 Liter nach KfW Standard

Ein niedriger Energiebedarf wird zum Qualitätsmerkmal für Ihr Wohngebäude.

Der Energieausweis wird bei einem späteren Verkauf des Hauses benötigt und muss dem Käufer übergeben werden.

Der Energieausweis hat eine Laufzeit von 10 Jahren.

Der Energiepass siehe Kapitel Energiepass