Notar und Bauherr

Bauherr - Notar - Grundstück - Kauf - Erwerb

Der Bauherr und der Notar

Sie als Bauherr sollten den Notar auffordern, den Grundbuchauszug zu überprüfen, ob der Grundbucheintrag noch gültig ist.

Nur so können Sie sichergehen, dass keine Lasten in den Abteilungen II und III eingetragen sind.
Das Grundstück sollten Sie unbedingt lastenfrei übernehmen.

Ein Grundstück mit eingetragener Last könnte Ihre spätere Baufinanzierung behindern.

©Deutscher Bauzeiger 76.2.1 Grundstück - Notar - Bauherr und Notar

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