Notar Leistungen nach Beurkundung

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Die Leistungen des Notars nach der Beurkundung

Nach der Beurkundung beim Notar muss der Grundstückskäufer folgende Punkte beachten:

  • nach Aufforderung durch den Notar den Grundstückskaufpreis überweisen
  • der Notar beantragt beim Grundbuchamt eine Eintragung einer Vormerkung, die das Grundstück für den Grundstückskäufer im Grundbuch reserviert
  • der Notar beantragt die Dokumente, die für den rechtssicheren und lastenfreien Erwerb durch den Grundstückkäufer vorgeschrieben sind.
  • Bescheinigung der Gemeinde über den Verzicht auf das gesetzliche Vorkaufsrecht
  • eventuelle Löschungsunterlagen hinsichtlich eingetragener Grundpfandrechte
  • der Notar beurkundet die Grundpfandrechte wenn der Grundstückskäufer ein Bankdarlehen zur Bezahlung des Kaufpreises aufgenommen hat
  • der Notar beantragt die Eintragung der Grundpfandrechte im Grundbuch
  • der Notar meldet den Grundstückskauf dem Finanzamt der Grunderwerbsteuerstelle
  • die Grunderwerbsteuer ist zu zahlen sofern ein entsprechender Steuerbescheid vorliegt
  • der Notar überprüft die Eintragungsmitteilung des Grundbuchamtes im Grundbuchblatt.

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