Grundstückskauf Vorbemerkungen

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Vorbemerkungen für den Grundstückskäufer

Vorbesprechung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer des Grundstücks über Details des Vertrages, die vorher geklärt werden sollten.

Der Grundstückskauf ist der erste Schritt zu einer eigenen Immobilie.

Für den Grundstückskauf sind vielfach hohe Darlehen bei den Banken aufzunehmen.

Damit der Grundstückskäufer bei diesem Vorgang sachgemäß und neutral beraten wird, ist die Mitwirkung des Notars vorgesehen.

Die Mitwirkung des Notars ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, um dem Grundstückskäufer einen rechtssicheren und lastenfreien Erwerb des Grundstücks zu ermöglichen.

Grundstückskauf Ablauf

1. Sie erhalten den Kaufvertragsentwurf

2. Sie überprüfen den Kaufvertragsentwurf auf:

  • Grundbucheintragungen
  • Lasten
  • Beschränkungen
  • sonstige "vorrangige Rechte"
  • Gewährleistung
  • Rücktrittsrecht

Siehe Inhalte des Grundstückskaufvertrages

3. Sie vereinbaren einen Notartermin

4. Es erfolgt eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Eigentumsübergangs

5. Sie bewirken die Zahlung

6. Der Notar veranlasst die Eigentumsüberschreibung

7. Sie sind EIGENTÜMER des Grundstücks

8. Sie sind Eigentümer eines problematischen Grundstücks?
„Für problematische Grundstücke, nicht auffindbare Erben oder Eigentümer, die verschollen sind, gibt es eine gesetzliche Zeitspanne, in der von verschiedenen Begünstigten Einspruch erhoben werden kann (siehe hierzu verschiedene Gerichtsurteile).“

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