Erbpacht öffentlich

Erbpacht - öffentlich - Grundstück - Stadt - Gemeinde

Die Erbpacht oder das Erbbaurecht

Die Alternative zum Grundstückskauf ist die Erbbaupacht.

Manche Einrichtungen von Städten und Gemeinden vergeben Grundstücke im Erbbaurecht.

Vorteil der Erbpacht

Es fallen keine Kosten für den Erwerb des Grundstücks an.

Die Laufzeit der Erbpacht

Allerdings ist für die gesamte Laufzeit - meist 50 / 60 oder 99 Jahre - ein Erbbauzins zu zahlen.

Das Erbbaurecht

Ihr Erbbaurecht ist unkündbar.

Sie können es aber veräußern und vererben.

Der Erbbauzins

Manche Träger bieten kinderreichen Familien besonders niedrige Erbbauzinsen von jährlich zwei bis drei Prozent des Grundstückswertes an.

Der Erbbau-Zinssatz

Üblich ist ein Erbbau-Zinssatz jährlich von 3,5 bis 5 Prozent.

©Deutscher Bauzeiger 16.2.1 Grundstück - Erbpacht - Erbpacht öffentlich

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