Bebauungsplan

Bauamt - Bebauungsplan - Grundstück - Gemeinde - Flächennutzungsplan

Der Bebauungsplan

Der Bebauungsplan wird von den Baubehörden der einzelnen Gemeinden entwickelt.

Die rechtliche Grundlage von Bebauungsplänen bilden die Landesbauordnungen (LBOs).

Die planerische Grundlage bildet der Flächennutzungsplan.

Alle Regelungen im Bebauungsplan sind verbindlich.

In der Regel wird ein Bebauungsplan immer nur für ein Gebiet einer Gemeinde erstellt.

Ein Bebauungsplan besteht in der Regel aus einem Plan und einem Textteil mit einer Begründung.

Die baurechtlichen Vorschriften sind im Bebauungsplan festgehalten.

Bebauungspläne werden meistens in einem Maßstab von 1:500, in einigen Fällen auch in 1:1000 erstellt.

Anhand des Bebauungsplanes wird geprüft, ob das Bauvorhaben den Vorgaben entspricht.