Garage

Die Garage für ein Fertighaus

Fertiggarage - Bauen - Bauantrag - Baugenehmigung - Einfamilienhaus - Ausstattung

Siehe hierzu die Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer für Stellplätze und Garagen.

Bei der Errichtung von einem Einfamilienhaus ist für jede im Bauantrag ausgewiesene Wohnung ein Stellplatz auszuweisen oder eine Garage.

Eine Garage ist ein Nebengebäude zum Abstellen eines Kraftfahrzeuges auf dem eigenen Grundstück.

Es ist Ihnen überlassen, ob Sie eine Fertiggarage oder eine gemauerte Garage errichten.

Es genügt, wenn die Garage mit der sichtbaren Anbindung zum öffentlichen Verkehrsraum im Lageplan eingezeichnet ist.

Die Beschreibung der zu errichtenden Garage ist im Bauantrag auszuweisen.

Wenn Sie die Garage etwas großzügiger Planen, können Sie auch Ihr Autozubehör oder Gartenzubehör lagern.

Die Ausstattung einer modernen Garage kann individuell geplant werden.

  • Starkstromanschluss (3x16A CEE)
  • Stromanschluss (230 V Schukosteckdosen)
  • Wasseranschluss (Kaltwasser)
  • Beleuchtung

©Fertighauszeiger 9.2.2 Fertighaus - Nebengebäude - Garage

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