Checkliste Haus

Baubeschreibung - Kaufvertrag - Bauvertrag - Hauskauf - Hausbau - Bauträger

Die Checkliste Haus zum Kaufvertrag mit dem Bauträger

Keine Unterschrift auf den Kaufvertrag leisten, bevor nicht die komplette Baubeschreibung von Ihnen geprüft und ergänzt wurde.

Was nicht in der Baubeschreibung und im Kaufvertrag für Ihr Haus steht, kann nach der Bauausführung zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Bauherrn und dem Bauträger führen.

Lassen Sie das Kleingedruckte des Kaufvertrages juristisch überprüfen.

Der Bausachverständige soll die Baubeschreibung genau prüfen und Ihnen mitteilen, welche bauseitige oder bauseits aufgeführten Leistungen Sie als Bauherr übernehmen sollen.

Auflagen, Gesetze, Normen

Eine allgemeine Aussage in der Baubeschreibung zur Ausführung der Bauleistung nach den DIN-NORMEN ist nichts wert.

Die DIN-Normen sollten konkret für das einzelne Gewerk benannt werden.

In der Baubeschreibung sollte folgender Satz stehen:

Ausführung nach den allgemeinen Regeln der Technik

Bodengutachten

Das Bodengutachten sollten Sie als Bauherr auf eigene Kosten von einem anerkannten Bodengutachter vor Abschluss des Kaufvertrages durchführen lassen; 
es kostet ca. 850 €.

Das Bodengutachten müssen Sie vor dem Kaufvertrag dem Bauträger übergeben und sich die Übergabe schriftlich bestätigen lassen.

Lassen Sie vorab das Kleingedruckte des Kaufvertrags juristisch überprüfen.

Vertragsverhandlungen:

Keine Vertragsverhandlungen ohne einen starken Partner an Ihrer Seite!

Das ist Ihr ---------------------Bausachverständiger-------------------------------

Der Kaufvertrag und die Baubeschreibung sind Vertragsbestandteil. Keine mündlichen Zusicherungen des Bauträgers akzeptieren.

Festpreis

Konditionen

Checkliste Bauvertrag - das muss der Bauvertrag enthalten!

Alle Neubauten ab 1. Januar 2009 müssen einen Teil ihres Wärmebedarfs mit Hilfe regenerativer Energie nutzen.

Die Wohnflächen für Bauträgerhäuser werden anhand der Vorentwurfsbaupläne errechnet.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV)

Wärmeschutz

Der Schallschutznachweis nach DIN 4109

Der Prüfstatiker

Der Schornsteinfeger und seine Leistungen

Sonderwünsche in der Baubeschreibung

Die Qualität der Ausstattung verlangt exakte Angaben in der Baubeschreibung.

Vereinbaren Sie vertraglich eine Gewährleistungsbürgschaft

Vereinbaren Sie vertraglich Sicherheitsleistungen

Der Zahlungsplan wird im Kaufvertrag dem tatsächlichen Baufortschritt entsprechend festgelegt.

Termine sind:

  • Baubeginn
  • Baubeginnanzeige
  • Zwischentermine
  • Fertigstellung
  • Bauabnahme
  • Einzugstermin

Können Sie dem Bauträger kein Einzugsdatum abringen, schreiben Sie in den Vertrag den Fixtermin nach Baugenehmigung in Wochen bis zur Schlussabnahme rein.

Der Bauablaufplan ist Bestandteil des Kaufvertrages.

Die Baubeschreibung beinhaltet:

  • Haustyp
  • Bauweise
  • Dachform
  • Energienutzung
  • alle technischen Einbauten
  • ebenerdiger Zugang
  • barrierefreie Nutzung des Hauses

Die Entwässerungsplanung

Das Erstellen von Planunterlagen

Prüfen Sie die Materialangaben
In der Baubeschreibung sollten exakt die eingesetzten Materialien beschrieben sein.

Es sollte der genau definierte Begriff "mindestens Niedrigenergiestandard" im Kaufvertrag stehen.

Ein Passivhaus soll im Jahr 1,5 Liter Heizöl oder 1,5 m³ Erdgas pro m² Wohnfläche verbrauchen. 
Das sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen.

Die Mindestanforderungen des Bundes für die Baubeschreibung haben keine Gesetzeskraft.
Die Bauherren sollten darauf drängen, die Grundlage des Kaufvertrages so konkret wie möglich festschreiben zu lassen.

Der Bauträger muss einen verantwortlichen Bauleiter bei der Baubehörde benennen.

Erschließungskosten

Das Einrichten der Baustelle

Die Vermessungsarbeiten

Im Bauvertrag muss der Verbleib der Aushubmassen beschrieben sein.

Vorbereitung zur Gründung eines Fundamentes

Gründung, auch für ein Passivhaus mit Schotter aus Schaumglas

Die Herstellung der Bodenplatte

Die  Fallrohre müssen an das öffentliche Regenentwässerungsleitungsnetz angeschlossen werden

Folgende Versorgungsleitungen und Entsorgungsleitungen müssen im Bauvertrag stehen:

  • Frischwasser
  • Abwasser
  • Regenwasser
  • Strom
  • Gas
  • Telefonkabel
  • Kabel- und Breitband-Anschlüsse

Die Kellerabdichtung sollte wie alle Leistungen und Materialien genau im Kaufvertrag aufgelistet sein.

als weiße Wanne

als schwarze Wanne

Die Dichtigkeitsmessung, ob der Keller dicht oder undicht ist

Der Innenputz im Keller

Die Spachtelarbeiten an den Stößen der Filigrandecke

Die Innenwände müssen exakt beschrieben werden.

Die Lüftung muss im Kaufvertrag detailliert festgeschrieben werden.

Geplante Elektroanlage:

  • Einspeisung
  • Lichtstromkreis
  • Steckdosenstromkreis
  • Gerätestromkreis
  • Kraftstrom-Drehstromkreis
  • Schutzsysteme - Fehlerstromschutzschalter
  • Potentialausgleich
  • Bus-System
  • Blitzschutzanlage

Das fertige Bad - Achtung! Höhe des Fliesenspiegels und Kantenschutzmaterial beachten. 

Der Blower Door Test entscheidet über die Heizkosten

Der fertige und gestrichene Gesimskasten

Den Spitzbodenausbau später ausbauen bedeutet, das vorab die Anschlüsse für die Dampfsperre und Dämmung angebracht werden müssen.

Der Dachgeschossausbau

Bei den Innentüren bauen Sie verstellbare Zargen ein.

Malerarbeiten

Die Hauseingangstreppe mit dem:

  • Treppenfundament
  • Anschluss der Abdichtung
  • erforderliche Geländeregulierungen
  • Anfüllungen des Mutterbodens
  • Einbau des Mutterbodens

Die Terrasse versehen mit:

  • eventuellen Trittstufen
  • Höhenfestlegungen für den Erdstoff
  • Geländeregulierung
  • Anfüllung des Mutterbodens
  • Terrassentürabdichtung
  • Terrasse betoniert

Der Balkon und die Montage

  • Bodenbelag
  • Regenrinne umlaufend
  • Fallrohr angeschlossen an die zentrale Entwässerung
  • Balkongeländer umlaufend
  • Aussenleuchte
  • Aussensteckdose

Die Regenwassernutzungsanlage und die Montagearbeiten

  • die Rohre bestehen aus welchem Material
  • wie die Rohre installiert werden samt Schallschutz für die Rohre
  • wo die Rohre installiert werden

Die Verklinkerung der Fassade

Für eine detaillierte Fassung dieser Checkliste lesen Sie bitte das Thema Kaufvertrag.

©Deutscher Bauzeiger 26.2.1 Bauträger - Checkliste Haus

weiterlesen BGB oder VOB