Schlüsselfertig

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Der Begriff "schlüsselfertig" beim Bauträger

Den Begriff „schlüsselfertig“ gibt es in der gesamten Baubranche.

Der Begriff „schlüsselfertig“ wird in der gesamten Baubranche eigentlich nur als Werbegag geführt.

Für den Begriff „schlüsselfertig“ gibt es keine allgemein gültige Definition.

Der Begriff „schlüsselfertig“ ist in keinster Weise geschützt, noch irgendwie juristisch definiert. 

Der Bauträger

Der Begriff „schlüsselfertig“ beim Bauträger wird von jedem Bauträger anders gesehen und ausgelegt.

Der Begriff „schlüsselfertig“ beim Bauträger bedeutet nicht, dass Sie in ein schlüsselfertiges Haus einziehen können oder dass Ihr Haus schlüsselfertig gebaut wird.

Der Begriff „schlüsselfertig“ beim Bauträger bedeutet, daß der Bauleiter sich um alles kümmern wird, aber nur das liefert, was vertraglich als schlüsselfertig vereinbart wurde.
Dies wird seit Jahren durch Gerichtsurteile bestätigt.

Der Käufer eines Bauträgerhauses

Der Begriff „schlüsselfertig“ beim Bauträger wird seit vielen Jahren in der Bauträgerbranche benutzt.
Doch das verstehen die meisten Bauherren so, das Ihr Haus komplett fertiggestellt ist, und sie nur noch den Hausschlüssel erhalten.

Der Begriff „schlüsselfertig“ beim Bauträger bedeutet nicht, dass Sie in Ihr Haus gleich einziehen können.

Der Begriff „schlüsselfertig“ beim Bauträger wird meistens falsch interpretiert. Dem Bauherrn als Laie in seinem Hausbauprojekt wird ein hohes Maß an Sicherheit und Transparenz vorgegaukelt.

Der Begriff „schlüsselfertig“ beim Bauträger ist für den Bauherrn sehr erfreulich, da er sich auf ein Bauträgerhaus eingestellt hat, dass komplett fertiggestellt ist, und er nur noch auf den Tag des Einzuges warten muss.

Den Begriff „schlüsselfertig“ beim Bauträger interpretiert der Bauherr so, dass er beim Einzug die genaue Kostenkontrolle bzw. einen Festpreis hat.

Der Begriff „schlüsselfertig“ beim Bauträger sorgt genau hier für großen Irrtum und die Ursache für eingangs beschriebene Missverständnisse.

Durch den Begriff „schlüsselfertig“ beim Bauträger weis der Bauherr nicht, auf welche Leistungen er bestehen soll, und die ausweglose Kostenfalle schnappt zu.

Der Begriff „schlüsselfertig“ beim Bauträger ist ein Grund, sich professionelle und unabhängige Beratung und Bauaufklärung beim Hausbau zu leisten.

Der Begriff „schlüsselfertig“ beim Bauträger sollte Sie dazu bewegen, einen unabhängigen Sachverständigen vor Beginn des Hausbaus einzuschalten.

Der Sachverständige vergleicht die verschiedenen Baubeschreibungen der Anbieter auf Vergleichbarkeit der aufgeführten Leistungen und fehlenden Positionen.

Der Begriff „schlüsselfertig“ beim Bauträger kann nicht kalkulierte Kosten bei einem schlüsselfertigen Objekt leicht an die € 10.000,- Mehrkosten verursachen, die Ihre Finanzierung beim Hausbau bis aufs Äußerste strapaziert.

Der Begriff „schlüsselfertig“ beim Bauträger bedeutet, die dem Kaufvertrag beigelegte Baubeschreibung muss eindeutig alle Positionen für die einzelnen Gewerke zu verrichtenden Arbeiten enthalten.

Der Begriff „schlüsselfertig“ beim Bauträger verleitet einige Anbieter dazu, ihren beigelegten Baubeschreibungen, einen Katalog anzuhängen, der aussagt, welche Arbeiten nicht vom Bauträger ausgeführt werden, und deshalb vom Hauskäufer selbst in Eigenleistung erbracht werden müssen.

©Deutscher Bauzeiger 2.2.1 Bauträger - Schlüsselfertig

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