Schallschutz Treppe

Schallschutz - Treppe - Trittschall - Trittschallschutz

Die Schallschutzmaßnahmen an der Treppe nach DIN 4109

Bei Trittschall auf der Treppe handelt es sich um Körperschall, der durch direkte Schwingungseinleitung über die Befestigungen der Treppe in die Wände übertragen wird.

Solche Trittschallgeräusche auf der Treppe werden innerhalb des Hauses störend wahrgenommen.

Die Messgröße für Schallbelastung und Schallschutzwerte lautet Dezibel, abgekürzt dB.

Die DIN 1409 legt für normalen Schallschutz einen Grenzwert von 53 dB, für erhöhten Schallschutz 46 dB fest.

Im Einfamilienhaus ist ein Trittschallschutz nicht vorgeschrieben.

Bei Doppelhäusern und Reihenhäusern gilt der Schallschutz nach DIN 4109 als allgemein anerkannte Regel der Technik.

©Deutscher Bauzeiger 9.1.1 Treppen – Schallschutz Treppe

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