Kostenberechnung nach DIN 276

Die Kostenberechnung nach DIN 276 für Ihr Haus

Die Kostenberechnung im Bauwesen wird durch die DIN 276 geregelt.

Mit der DIN 276 werden die Kosten ermittelt und gegliedert.

In der DIN 276 ist auch die Honorarermittlung geregelt.

Die DIN 276 ist in fünf Stufen der Kostenermittlung gegliedert:

  • Kostenrahmen
  • Kostenschätzung
  • Kostenberechnung
  • Kostenanschlag
  • Kostenfeststellung

Einholen von Kostenvoranschlägen

Bei der Vergabe von Bauleistungen sollten Aufträge nicht vorschnell vergeben werden.

Es sollten immer mehrere Angebote eingeholt werden.

Die Angebote und Leistungen werden sorgfältig miteinander verglichen.

Durch das Einholen mehrerer Angebote kann genauer ermittelt werden, was die geplanten Maßnahmen kosten.

Das Einholen von Kostenvoranschlägen bringt Planungssicherheit.

Die Kostenvoranschläge werden aufgrund der erstellten Leistungsverzeichnisse des Architekten erstellt.

Lesen Sie mehr darüber im Kapitel „Leistungsverzeichnisse erstellen“.

Kostenvoranschläge sind in der Regel immer gratis.

Kostenvoranschläge sollten von den Auftragnehmern eingehalten werden.

Nur bei besonderen unvorhersehbaren Vorkommnissen sollte sich der Gesamtpreis ändern dürfen.

Der Handwerker muss den Bauherren rechtzeitig über Abweichungen des Preises vom Kostenvoranschlag informieren und sein Einverständnis einholen.

Kostenvoranschläge können in der Regel vom tatsächlichen Preis um 10 % mehr oder weniger abweichen.

Bei der Vergabe von Bauleistungen sollte nicht nur der Preis eine Rolle spielen.

Vor Allem heimische Betriebe haben oft den Vorteil, sehr zuverlässig zu arbeiten, sich in regionalen Gegebenheiten auszukennen, und schnell vor Ort sein zu können.

Bei der Vergabe von Bauleistungen sollte darauf geachtet werden, dass die Angebote realistisch sind.

Zu niedrige Angebote weisen oft auf Dumpinglöhne und schlechte oder keine Ausbildung der Mitarbeiter hin.

Gute Bauausführungen haben ihren Preis.

Im Normalfall braucht ein gut geführter Betrieb für das Erstellen eines Angebotes ungefähr zwei Wochen.

Die Kostenberechnung nach DIN 276 für Ihr Haus

Nachdem die Vergabe in der Leistungsphase 6 vorbereitet wurde, werden die einzelnen Bauaufgaben in der Leistungsphase 7 ausgeschrieben.

Alle Unterlagen für die einzelnen Leistungsbereiche werden zusammengestellt.

Durch die Ausschreibung sollen die günstigsten Anbieter für die unterschiedlichen Gewerke gefunden werden.

Der Architekt kann über die Preisangebote mit den Bietern Verhandlungen führen.

Ziel ist es, die Kosten im vorher definierten Rahmen zu halten.

Die Ausschreibungsergebnisse werden geprüft und ausgewertet.

Der Architekt bespricht die Ergebnisse der Ausschreibung mit dem Bauherrn.

Gemeinsam wird entschieden, an wen die einzelnen Bauaufträge vergeben werden.

Die Ermittlung der Kosten nach DIN 276

Die Kosten können jetzt schon viel genauer ermittelt werden.

In der Kostenermittlung werden die zu erwartenden Kosten vorausberechnet.

Die Kostenermittlung wird je nach Stand der Planung und verfügbarer Informationen durchgeführt.

Die Genauigkeit der Kostenermittlung wächst im Laufe der Planung.

Die Grundlagen nach denen die Kosten ermittelt wurden, werden dokumentiert.

Kostenkontrolle

In der Kostenkontrolle werden die entstandenen Kosten mit den tatsächlich entstandenen Kosten verglichen.

Dazu werden voraus gegangene Kostenermittlungen herangezogen.

Kostensteuerung

Die Kostensteuerung geschieht bei gezieltem Eingreifen in die Kostenentwicklung.

Vor Allem bei Abweichungen in der Entwicklung der Kosten muss die Kostensteuerung greifen.

Durch eine regelmäßige Kostenkontrolle wird die Kostensteuerung erleichtert.

Der Kostenanschlag nach DIN 276 für ein Wohnhaus

Der Kostenanschlag gehört zu den Grundleistungen des Architekten in der Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe).

Die Kosten für den Bau werden möglichst genau ermittelt.

Der Kostenanschlag wird in der Regel vom Planer des Bauherrn (Architekten) erstellt.

Der Architekt erstellt in der Leistungsphase 7 einen Kostenvoranschlag.

Als Grundlage für den Kostenanschlag dient die DIN 276.

Der Kostenanschlag (auch Kostenvoranschlag) ist eine kaufmännische Vorrechnung.

Der Kostenanschlag kommt einem rechtsverbindlichen Angebot gleich.

Die Gliederung des Kostenanschlags richtet sich nach der DIN 276.

Der Kostenanschlag hilft bei der Entscheidung über die Ausführung und die Vorbereitung der Vergabe.

Der Kostenanschlag ergibt sich aus:

  • den vorher erstellten Ausführungs-, Details und Konstruktionsplänen
  • Berechnungen zum Wärmeschutz
  • Berechnungen zum Standsicherheitsnachweis
  • Berechnungen für technische Anlagen
  • Mengenberechnungen
  • Leistungsbeschreibungen
  • Zusammenstellung bereits entstandener Kosten
  • Zusammenstellung von Angeboten und Verträgen

Die Kostenermittlung wird generell in die folgenden Stufen eingeteilt:

  • Kostenrahmen
  • Kostenschätzung (Leistungsphase 2)
  • Kostenberechung (Leistungsphase 2)
  • Kostenanschlag (Leistungsphasen 4 und 7)
  • Kostenfeststellung