Statiker

Der Statiker beim Hausbau

Statik - Baustatik - Prüfstatiker - Standsicherheit - Berechnung

Der Statiker ist für das Entwerfen des Tragwerks des Gebäudes zuständig.

Der Statiker wird deswegen auch Tragwerksplaner genannt.

Der Statiker ist für die Berechnung der Standsicherheit verantwortlich.

In der Regel steht er bei dem Bau eines Einfamilienhauses dem Architekt beratend zur Seite.

Die genauen Tätigkeitsfelder eines Statikers sind in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) definiert.

Der Statiker kann den Standsicherheitsnachweis nach dem Bauordnungsrecht erstellen.

Der Statiker berechnet die Lasten, die auf ein Gebäude einwirken, und prüft das Gebäude dementsprechend auf seine Stabilität.

Der Statiker versucht, die Stabilität bzw. Statik des Gebäudes und die ästhetischen Ansprüche der Bauherren in Einklang zu bringen.

Durch den Einsatz von Statikern und Prüfstatikern wird gewährleistet, dass durch Bauwerke keine Gefahren für Menschen erfolgen können.

Der Statiker ist einer der „Sonderfachleute“, die der Architekt während der Entwurfsphase hinzuziehen wird.

Statiker werden in der Regel bei Bauvorhaben ab der Größe eines Einfamilienhauses hinzugezogen.

Normalerweise schließt der Statiker direkt mit dem Bauherrn einen Vertrag ab.

In den meisten Fällen wird Ihnen der Architekt einen Statiker vorschlagen, mit dem er öfter zusammenarbeitet.

Sie können aber auch selbst einen Statiker aussuchen.

Ein Statiker muss eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren mitbringen, um statische Nachweise bei der Baurechtsbehörde einreichen zu dürfen.

Sie sollten Ihren Statiker aufgrund der Größe und Komplexität Ihres Bauvorhabens auswählen.

Lassen Sie sich von Ihrem Statiker Referenzobjekte zeigen, um herauszufinden, ob er für Ihr Bauvorhaben geeignet ist.

Statiker dürfen deutschlandweit arbeiten.

Der Statiker haftet für seine Berechnungen.

Die Honorare für Statiker sind in der HOAI festgelegt.

Normalerweise liegen die Kosten für einen Statiker bei 5 % der Netto-Bausumme.

Prüfstatiker

Zusätzlich zum Statiker, der die Berechnungen für Ihr Gebäude aufstellt, gibt es noch den Prüfstatiker.

Der Prüfstatiker ist ein Prüfingenieur für Baustatik.

Der Prüfstatiker überprüft die Berechnungen Ihres Statikers auf Ihre Richtigkeit.

In manchen Fällen überprüft der Prüfstatiker die plangemäße Bewehrung der Bodenplatte und Decken.

Der Prüfstatiker wird vom Bauaufsichtsamt beauftragt.

Der Prüfstatiker ist dem Staat gegenüber verpflichtet, sicher zu stellen, dass Gebäude standsicher sind.

Der Prüfstatiker handelt deshalb vom Statiker unabhängig.

Bei vereinfachten Genehmigungsverfahren muss der Bauherr den Prüfstatiker selbst beauftragen.

Bei kleineren baulichen Vorhaben muss kein Prüfstatiker eingesetzt werden.

Allerdings ist es immer ratsam zu einem Statiker auch einen Prüfstatiker hinzuzuziehen.