Vergabe und Zuschlag nach VOB

Die Vergabe und Zuschlag der Aufträge an die Firmen

Alle Bauleistungen müssen grundsätzlich im Wettbewerb vergeben werden.

Dadurch sollen alle Anbieter die Chance haben, ihre Leistung anzubieten.

Alle Anbieter müssen gleich behandelt werden.

Während dem Verfahren dürfen Ausschreibungen nicht mehr geändert werden.

Die Vergabe und Zuschlag der Aufträge an die Firmen

Der Auftraggeber ist grundsätzlich an seine Ausschreibung und die Angaben, die er gemacht hat, gebunden.

In der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) sind die Rechte und Pflichten von Auftraggebern und Auftragnehmern zusammengefasst.

Private Bauherren sind nicht an die Vorgaben der VOB gebunden.

Trotzdem ist es sinnvoll, alle Bauverträge nach den Bestimmungen der VOB abzuschließen.

Lesen Sie mehr über die Vergabe im Kapitel Mitwirkung bei der Vergabe LP7

Der Architekt verhandelt mit den ausgewählten Unternehmen.

Der Zuschlag wird schließlich an den günstigsten Bieter erteilt.

Nach dem Vergaberecht ist der Vertrag abgeschlossen, sobald der Zuschlag erteilt wurde.

©Deutscher Bauzeiger 23.2.4 Planung Vergabe und Zusachlag nach VOB