Prüfen und Werten der Angebote nach VOB/A

Nachdem die Vergabe in der Leistungsphase 6 vorbereitet wurde, werden die einzelnen Bauaufgaben in der Leistungsphase 7 ausgeschrieben.

Alle Unterlagen für die einzelnen Leistungsbereiche werden zusammengestellt.

Durch die Ausschreibung sollen die günstigsten Anbieter für die unterschiedlichen Gewerke gefunden werden.

Die Preisangebote werden auch mit den anderen am Bau Beteiligten abgestimmt.

Der Architekt kann über die Preisangebote mit den Bietern Verhandlungen führen.

Ziel ist es, die Kosten im vorher definierten Rahmen zu halten.

Die Ausschreibungsergebnisse werden geprüft und ausgewertet.

Der Architekt bespricht die Ergebnisse der Ausschreibung mit dem Bauherrn.

Die eingehenden Angebote der Unternehmen müssen geprüft und ausgewertet werden.

Prüfen der Angebote

  • ob Angebote ausgeschlossen werden müssen, in denen nicht alle geforderten Leistungen angeboten werden
  • ob die Anbieter für den Auftrag geeignet sind
  • welche Angebote in die engere Wahl kommen
  • welche Angebote am wirtschaftlichsten sind

Ausschließen von Angeboten

Ausgeschlossen werden:

  • unvollständige Angebote und
  • Angebote, in denen nicht alle geforderten Leistungen angeboten werden

Eignung der Bieter

Die Anbieter werden geprüft auf:

  • ihre Fachkunde (notwendige technische Kenntnis, Referenzen)
  • ihre Leistungsfähigkeit (technische Voraussetzungen wie Anzahl Personen oder Geräte)
  • ihre Zuverlässigkeit (gesetzliche Verpflichtungen, Einhalten von Gewährleistungen)
  • Zertifizierungen für bestimmte Bereiche durch Kammern, Behörden oder DIN

Die Eignung der Anbieter ist unabhängig von der Höhe des Angebots zu bewerten.

Werten der Angebote

Alle Angebote, die jetzt in die engere Wahl kommen, werden gründlich geprüft.

Es wird geprüft, ob der Angebotspreis angemessen ist.

Das bedeutet, es wird überprüft, ob der Preis auf eine einwandfreie Ausführung und auf eine Haftung bei Mängelansprüchen schließen lässt.

Wenn alle Angebote im Gegensatz zur Kostenschätzung unerwartet hoch ausfallen, muss der Architekt die Kostenschätzung noch einmal auf ihre Richtigkeit überprüfen und gegebenenfalls ändern.

Unangemessen niedrige Angebote müssen auf ihre Richtigkeit überprüft werden, und sollten im Zweifelsfall nicht angenommen werden.

Die Angebote werden auf ihre Schlüssigkeit überprüft.

Ein Angebot ist schlüssig, wenn die Kalkulation ordnungsgemäß aufgelistet und nachvollziehbar ist.

Wenn ein Angebot nicht schlüssig oder preislich sehr niedrig ist, kann es zu Nachträgen führen. Hier zahlen Sie im Endeffekt mehr als bei einem seriösen Anbieter, der im Voraus richtig und vorausschauend kalkuliert hat.

©Deutscher Bauzeiger 23.2.2 Planung - Prüfen und Werten der Angebote