Kostenanschlag nach DIN 276

Der Kostenanschlag nach DIN 276 für ein Wohnhaus

Der Kostenanschlag gehört zu den Grundleistungen des Architekten in der Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe).

Die Kosten für den Bau werden möglichst genau ermittelt.

Der Kostenanschlag wird in der Regel vom Planer des Bauherrn (Architekten) erstellt.

Der Architekt erstellt in der Leistungsphase 7 einen Kostenvoranschlag.

Als Grundlage für den Kostenanschlag dient die DIN 276.

Der Kostenanschlag (auch Kostenvoranschlag) ist eine kaufmännische Vorrechnung.

Der Kostenanschlag kommt einem rechtsverbindlichen Angebot gleich.

Die Gliederung des Kostenanschlags richtet sich nach der DIN 276.

Der Kostenanschlag hilft bei der Entscheidung über die Ausführung und die Vorbereitung der Vergabe.

Der Kostenanschlag ergibt sich aus:

  • den vorher erstellten Ausführungs-, Details und Konstruktionsplänen
  • Berechnungen zum Wärmeschutz
  • Berechnungen zum Standsicherheitsnachweis
  • Berechnungen für technische Anlagen
  • Mengenberechnungen
  • Leistungsbeschreibungen
  • Zusammenstellung bereits entstandener Kosten
  • Zusammenstellung von Angeboten und Verträgen

Die Kostenermittlung wird generell in die folgenden Stufen eingeteilt:

  • Kostenrahmen
  • Kostenschätzung (Leistungsphase 2)
  • Kostenberechung (Leistungsphase 2)
  • Kostenanschlag (Leistungsphasen 4 und 7)
  • Kostenfeststellung

Lesen Sie mehr über die Kostenschätzung in der Leistungsphase 2 im Kapitel Kostenschätzung nach DIN 276

Lesen Sie mehr über die Kostenermittlung in der Leistungsphase 7 im Kapitel Kosten nach DIN 276

©Deutscher Bauzeiger 23.3.1 Planung Kostenanschlag nach DIN 276