Schlussrechnung nach HOAI

Die Schlussrechnung des Architekten nach HOAI

Die Honorar - Schlussrechnung ist eine abschließende Rechnung, die vorläufige Rechnungen (so genannte Teilrechnungen) mit einbezieht.

Die Honorar - Schlussrechnung sollte unmittelbar nach Fertigstellung der Gewerke gestellt werden.

Die Honorar - Schlussrechnung ist nicht von der Bauabnahme abhängig.

Der Architekt als Auftragnehmer kann sein Honorar grundsätzlich erst verlangen, wenn die vereinbarten Leistungsphasen erbracht wurden.

Die Honorar - Schlussrechnung muss in die einzelnen Leistungsphasen gegliedert und damit „prüffähig“ sein.

Die Honorar - Schlussrechnung muss in der gesetzlichen Frist vom Auftraggeber, dem Bauherrn auf ihre Höhe und Fälligkeit geprüft werden.

Für eventuelle Mängelbeseitigung die der Architekt nach LP8 und LP9 zu beaufsichtigen hat, kann von der Honorar - Schlussrechnung ein Abschlag einbehalten werden.

Wird die Honorar - Schlussrechnung nicht rechtzeitig bezahlt, können vom Architekten Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden.

Die Architekten - Schlussrechnung nach HOAI

Die Architekten - Schlussrechnung muss bestimmte Mindestanforderungen enthalten, erst dann wird sie fällig.

Der Auftraggeber ist mit seiner postalischen richtigen Adresse und seinem Vertragsnamen als Rechnungsempfänger zu benennen.

Die Architekten - Schlussrechnung muss eine prüffähige Honorarschlussrechnung für die Gebäudeplanung sein.

Die Architekten - Schlussrechnung enthält eine getrennte Aufteilung der geleisteten Abschlagszahlungen nach Datum sortiert, sowie den sich ergebenden Restbetrag mit der ausgewiesenen MwSt.

Für die Honorarforderungen eines Architekten gilt die Honorarordnung HOAI.

Eine prüfbare Honorarschlussrechnung des Architekten muss unter Nennung der entsprechenden Paragraphen der HOAI folgende Angaben enthalten:

  • zum zugrunde liegenden Vertragsverhältnis
  • zur maßgeblichen Fassung der HOAI
  • zum abgerechneten Leistungsbild
  • zur verwendeten Honorartafel
  • zu den anrechenbaren Kosten
  • zur Honorarzone
  • zum Honorarsatz
  • Leistungsphasen 1-4
  • Leistungsphasen 5-7
  • Leistungsphasen 8-9
  • der hierfür von der HOAI vorgesehenen Prozentsätze
  • Angaben der erbrachten Leistungen in Prozentsätzen
  • abgerechneten Leistungen in Prozentsätzen
  • zu Zuschlägen oder sonstigen besonderen Abrechnungsmodalitäten
  • zum Mehrwertsteuersatz

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