HOAI

HOAI

Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

Die HOAI ist eine Verordnung der Bundesregierung.

Die HOAI regelt das Preisrecht für Architekten und Ingenieure.

Die Architektenhonorare werden nicht frei ausgehandelt.

In der HOAI ist gesetzlich festgelegt, wie das Architektenhonorar zu ermitteln ist.

In Honorartabellen sind die Preisgrenzen für die Leistungen eines Architekten festgelegt.

Durch die HOAI bietet der Architekt seine Leistungen nicht bezogen auf den Preis, sondern auf die Qualität seiner Arbeit an.

Architekten dürfen auch nur eingeschränkt für sich werben.

Grundsätzlich wirbt der Architekt mit seiner Leistung.

Leistungsphasen HOAI

Die Leistungen eines Architekten oder Ingenieurs gliedern sich in neun Phasen:

1. Grundlagenermittlung (Anteil: 3%)
2. Vorplanung mit Kostenschätzung (Anteil: 7%)
3. Entwurfsplanung und Kostenberechnung (Anteil: 11%)
4. Genehmigungsplanung (Anteil: 6%)
5. Werkplanung / Ausführungsplanung (Anteil: 25%)
6. Vorbereitung der Vergabe (Anteil: 10%)
7. Mitwirkung bei der Vergabe (Anteil: 4%)
8. Objektüberwachung / Bauüberwachung (Anteil: 31%)
9. Objektbetreuung und Dokumentation (Anteil: 3%)

Alle Leistungsphasen zusammen ergeben 100 % der Architektenleistung.

Lesen Sie mehr über die einzelnen Leistungsphasen in den Kapiteln „Leistungsphase 1-9“.

Jeder Leistungsphase in der HOAI wird ein bestimmter Anteil des Gesamthonorars zugeordnet.

Grundsätzlich wird im Architektenvertrag der Umfang der Leistungen vereinbart.

Lesen Sie mehr über den Architektenvertrag im Kapitel „der Architektenvertrag“.

Die Leistungsphasen bilden die Grundlagen für die Berechnung des Architektenhonorars.

Die Höhe des Architektenhonorars setzt sich aus dem Umfang der Leistungen, den Baukosten und der Komplexität der Bauaufgabe zusammen.

Lesen Sie mehr über dieses Thema im Kapitel „Architektenhonorar“.

In den verschiedenen Leistungsphasen wird auch das jeweilige Haftungsrisiko der Architekten geregelt.