Architektenhonorar

Architektenhonorar

Das Honorar für den Architekten wird nicht frei ausgehandelt.

In der HOAI ist gesetzlich festgelegt wie das Architektenhonorar zu ermitteln ist.

In Honorartabellen sind die Preisgrenzen für die Leistungen eines Architekten festgelegt.

Durch die HOAI bietet der Architekt seine Leistungen nicht bezogen auf den Preis, sondern auf die Qualität seiner Arbeit an.

Der Architekt ist dadurch unabhängig von Dritten und nur den Interessen des Bauherrn verpflichtet.

Architekten dürfen auch nur eingeschränkt für sich werben.

Grundsätzlich wirbt der Architekt nur mit seiner Leistung und nicht mit aufdringlicher Werbung.

Architektenhonorar

Grundsätzlich wird im Architektenvertrag der Umfang der Leistungen des Architekten vereinbart.

Lesen Sie mehr über dieses Thema im Kapitel „Leistungsphasen nach HOAI“.

Die Leistungsphasen bilden die Grundlagen für die Berechnung des Architektenhonorars.

Jeder Leistungsphase in der HOAI wird ein bestimmter Anteil des Gesamthonorars zugeordnet.

Die Höhe des Architektenhonorars setzt sich aus dem Umfang der Leistungen, den Baukosten und der Schwierigkeit der Bauaufgabe zusammen.

Die Schwierigkeit der Bauaufgabe wird in fünf Honorarzonen aufgeteilt.

Für Sie als privaten Bauherrn sind die Zonen III und IV wichtig.

Zone III gilt für Häuser mit durchschnittlicher Ausstattung.

Zone IV gilt für Häuser mit überdurchschnittlicher Ausstattung und planungsaufwendigere Häuser.

Planungsaufwendigere Häuser sind zum Beispiel Terrassen- und Hügelhäuser oder Hausgruppen auf kleinen Grundstücken.

Mithilfe der HOAI kann der Bauherr in jeder Bauphase das Architektenhonorar nachvollziehen.

Bei Unternehmen, die planen und bauen, kann der Bauherr das nicht.

Er hat in dem Fall keine genaue Übersicht über die Zusammensetzung des Honorars.

Bei Bauunternehmen findet in der Regel keine unabhängige Kontrolle über Preis und Ausführung statt.

Der Architekt muss seine Leistung und das entsprechende Honorar dem Bauherrn offen legen.

Der Architekt unterliegt den Vorgaben der Architektenkammer.

Damit unterliegt er auch der Berufsordnung, die von der Architektenkammer festgelegt und überwacht wird.

Dem Architekten ist es verboten, Provisionen oder Geschenke anzunehmen.

Außerdem ist der Architekt dazu verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden.

Vorraussetzung für das Architektenhonorar nach HOAI ist der Architektenvertrag, in dem die zu erbringende Leistung und die Fälligkeit festgehalten werden.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema im Kapitel „Architektenvertrag“.

Nach den Vorgaben der HOAI müssen sowohl die Mindest- als auch die Höchstpreise eingehalten werden.

Alle Regelungen zum Architektenhonorar finden sich in den einzelnen Vorschriften und in den Honorartafeln der HOAI.

Der Architekt kann immer den Mindestsatz nach HOAI verlangen.

Die Berechnung des Architektenhonorars

Das Architektenhonorar hängt von der Nettobausumme Ihres Hauses ab.

Die Bausumme beinhaltet nur die reinen Netto-Baukosten.

Die Netto- Baukosten beinhalten nicht den Preis für das Grundstück oder die Erschließungskosten.

Das Architektenhonorar können Sie selbst einfach berechnen.

Wissen Sie schon die ungefähre Größe für Ihr Haus?

Dann berechnen Sie:

Die Wohnfläche x 1530 € (Durchschnittswert Einfamilienhaus in Niedrig-Energiebauweise).

In der HOAI sind die prozentualen Anteile der einzelnen Leistungsphasen festgelegt.

Anhand der ausgehandelten Leistungsphasen kann das Honorar berechnet werden.