Vorplanungskonzept

Vorplanungskonzept

Nach der Grundlagenermittlung erstellt der Architekt ein Vorplanungskonzept.

Im Vorplanungskonzept werden alle Vorgaben der beteiligten Fachplaner und Behörden berücksichtigt.

Ein Vorplanungskonzept muss immer erstellt werden.

Vorplanungskonzepte werden in der Regel vom Architekten in den Maßstäben 1:1000 oder 1:500 (Lageplan), und 1:200 (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) erstellt.

Das Vorplanungskonzept soll darstellen, was auf dem Grundstück machbar ist, und ob das Nutzungskonzept dort umsetzbar ist.

Das Vorplanungskonzept soll darstellen, ob das gewünschte Raumprogramm auf dem Grundstück Platz findet.

Im Vorplanungskonzept können bereits die wesentlichen Materialien festgelegt werden.

Mit dem Vorplanungskonzept können die zu erwartenden Baukosten erstmals abgeschätzt werden.

Im Vorplanungskonzept werden die wesentlichen Absichten des Bauprojekts festgelegt.

Zu den wesentlichen Absichten gehören unter Anderem städtebauliche, gestalterische, technische, wirtschaftliche oder ökologische Gesichtspunkte.