Bauvoranfrage

Die Bauvoranfrage

Die Bauvoranfrage wird auch kleines Genehmigungsverfahren genannt.

Die Bauvoranfrage gibt Ihnen eine erste Auskunft über die Bebaubarkeit Ihres Grundstückes.

Mit der Bauvoranfrage erfahren Sie auch die Vorschriften, die für ein Grundstück einzuhalten sind.

Die Bauvoranfrage klärt, ob Ihr Bauvorhaben genehmigungsfähig ist.

Eine Bauvoranfrage kann sich auch konkret auf einzelne bauplanungsrechtliche Fragen beziehen.

Einzelne Fragen können durch eine Bauvoranfrage frühzeitig geklärt werden.

Mit einer förmlichen Bauvoranfrage wird ein Bauvorbescheid erlassen.

Eine Bauvoranfrage kann von einem Architekten oder Planer gestellt werden.

Für die Bauvoranfrage fallen Gebühren an.

Die Beantwortung einer Bauvoranfrage kann unter Umständen so lange wie die Bearbeitung eines Bauantrages dauern.

Warum eine Bauvoranfrage stellen?

Eine Bauvoranfrage ist sinnvoll, wenn vorher nicht klar ist, ob der Entwurf bauplanungsrechtlich möglich ist.

Wenn der Baubescheid oder die Baugenehmigung positiv sind, kann man sicher sein, dass innerhalb von zwei (mancherorts auch drei) Jahren über die abgeklärten Fragen auch in der Baugenehmigung nicht anders entschieden wird.

Der beste Zeitpunkt für eine Bauvoranfrage ist noch vor dem Kauf eines Grundstückes.

Eine Bauvoranfrage wird meistens dann gestellt, wenn kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt.

Eine Bauvoranfrage bezieht sich immer nur auf konkrete Fragen.

Die Fragen in der Bauvoranfrage sollten so konkret wie möglich gestellt werden.

Es ist immer sinnvoll, auch persönliche Gespräche zur Klärung von Fragen im Bauamt zu führen.

Die Bauvoranfrage

Für eine Bauvoranfrage braucht man nicht unbedingt einen Architekten.

Für eine Bauvoranfrage können eingereicht werden:

  • Auszug aus der amtlichen Flurkarte
  • Mit eingetragenem Bauvorhaben mit allen Maßen
  • Baubeschreibung
  • Bauzeichnungen
  • Statische Berechnungen
  • Zeichnung über Wasserversorgung und Entwässerung
  • Fotos
  • Zustimmungserklärung von Nachbarn

Bauvoranfrage

Eine Bauvoranfrage ist keine Baugenehmigung.

Mit einer Bauvoranfrage darf nicht mit dem Bau begonnen werden.

Die Bauvoranfrage klärt zweifelhafte Punkte Ihres Bauvorhabens.

Die Antwort einer Bauvoranfrage ist in der Regel nicht verbindlich.

Je präziser allerdings die Fragestellung, desto eher kann davon ausgegangen werden, dass später keine wesentlichen Änderungen auftreten.

Die Bauvoranfrage hat den Vorteil, dass man sich einen aufwändigen Bauantrag erst einmal erspart.

Wenn kein Bebauungsplan vorliegt, wird sich an der bestehenden Nachbarbebauung orientiert.

Wenn Sie sich an einen ortsansässigen Architekten wenden, kann es sein, dass dieser auch eine Einschätzung über die Genehmigungsfähigkeit vornehmen kann, ohne eine Bauvoranfrage zu stellen.

Eine Bauvoranfrage muss immer schriftlich eingereicht werden.

Bauvoranfragen werden bei der zuständigen Gemeinde eingereicht.

Die Bauvoranfrage wird an das Landratsamt zur Bearbeitung weitergereicht.

Eine Bauvoranfrage kann förmlich oder formlos gestellt werden.

Die formlose Bauvoranfrage

Bei der formlosen Bauvoranfrage wird nur eine „moralische Bindung“ eingegangen.

Gegen die formlose Bauvoranfrage sind keine Rechtsmittel möglich.

Für eine formlose Bauvoranfrage müssen Sie einen formlosen Antrag einreichen.

Für eine formlose Bauvoranfrage reichen Lageplan und Skizzen als Planunterlagen.

Bei einer formlosen Bauvoranfrage werden in der Regel ca. 15 Euro verlangt.

Die förmliche Bauvoranfrage

Mit einer förmlichen Bauvoranfrage erhalten Sie einen rechtlich bindenden Bescheid.

Gegen den Bescheid einer förmlichen Bauvoranfrage können Sie Widerspruch einlegen.

Für eine förmliche Bauvoranfrage müssen Sie alle Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einreichen.

Für eine förmliche Bauvoranfrage benötigen Sie exakte Planzeichnungen.

In der Regel liegen die Gebühren für einen förmlichen Bauvorbescheid bei einem Tausendstel der Gesamtbaukosten.

Prüfung der Baugenehmigungsfähigkeit durch eine Bauvoranfrage

Mit der Bauvoranfrage beauftragt der Bauherr einen Bauvorbescheid.

Der Bauvorbescheid klärt im voraus die grundsätzliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens.

Eine Baugenehmigung kann von der Behörde zurückgezogen werden, wenn sich herausstellt, dass die Planung des Architekten doch nicht genehmigungsfähig ist.

Falls eine Planung eigentlich genehmigungsfähig ist, und fälschlicherweise nicht genehmigt wird, kann der Bauherr Widerspruch gegen die Verweigerung der Baugenehmigung einlegen und auch klagen.

Eine Bauvoranfrage ist eine besondere Leistung der Leistungsphase 2, und muss mit einer besonderen Vereinbarung vertraglich geregelt werden.

Lesen Sie mehr über die Voraussetzungen für eine genehmigungsfähige Planung im Kapitel „Genehmigungsfähigkeit“.